Dieselautos in Leverkusen "Fahrverbote würden Handwerker enteignen"

Leverkusen · Wie würde sich ein Dieselfahrverbot in Leverkusen auswirken? Stadtverwaltung, Politik und Kreishandwerkerschaft sind geteilter Meinung.

Das gestern vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündete Urteil, demzufolge örtliche Fahrverbote als letztes Mittel gegen grenzwertüberschreitende Stickstoffemissionen zulässig sind, hat in Leverkusen ein gespaltenes Echo hervorgerufen. Aus Sicht der Stadtverwaltung stärkt das Urteil das Bemühen, "den Gesundheitsschutz für die Bürgerinnen und Bürger an den betroffenen Straßenabschnitten deutlich zu verbessern und die Grenzwerte für NO2 einzuhalten", heißt es in einer Mitteilung des Presseamts.

Diese Zielsetzung finde sich bereits in dem durch den Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Maßnahmenkatalog zur erstmaligen Aufstellung eines Luftreinhalteplanes für Leverkusen wieder. Ein Schwerpunkt richtet sich insbesondere auf den überregionalen Autobahnverkehr auf der Autobahn 3 mit über 100.000 Fahrzeugbewegungen täglich. Ob und in welchem Umfang Fahrverbote als letztes Mittel der Wahl auch in Leverkusen in Betracht kommen, sei zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig offen, so die Stadtverwaltung.

Ohne Umrüstung von Dieselfahrzeugen sei die Einhaltung der Grenzwerte nicht zu erreichen, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete für Leverkusen, Karl Lauterbach. "Die Hersteller sind nun in der Pflicht, die Umrüstung zu bezahlen", sagt Lauterbach. Langfristig habe Leverkusen das Spezialproblem der Autobahnen, so dass eine Untertunnelung beider Autobahnen notwendig sei, wenn Grenzwerte eingehalten werden sollen. Dabei gehe es nicht nur um Stickoxid-Abgase, sondern auch um andere Feinstäube, die mitunter fünf Mal gefährlicher seien. "Der Stickstoff ist nur die Spitze des Eisbergs", so der Politiker und Medizinprofessor.

"Fahrverbote kommen einer kalten Enteignung von Handwerksbetrieben gleich", kommentiert der Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, Marcus Otto, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Alle Käufer von Diesel-Fahrzeugen - so auch die Handwerker - hätten ihre Ausgaben für eine normale Lebensdauer kalkuliert. Der entstehende Wertverlust gehe in die Milliarden. Deshalb müsse es Ausnahmeregelun-gen geben, die auch für Handwerker gelten sollten. Die Deutsche Umwelthilfe habe als Klageführer auch Köln und Leverkusen im Visier, heißt es in einer Pressemitteilung. "Fahrverbote in diesen beiden Städten würden besonders die Handwerker, die bei der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land angeschlossen sind, aufgrund der regionalen Lagen besonders hart treffen", argumentiert Hauptgeschäftsführer Otto.

(bu)
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