Leverkusen Freispruch für 31-Jährigen im Drängler-Prozess

Leverkusen · Dass das Kreuz Leverkusen für Autofahrer manchmal einem Bermudadreieck gleichkommt, zeigen etliche Unfälle auf A1 und A3. Auf letzterer soll es im Oktober 2016 - unter anderem am Kreuz Leverkusen - zu mehreren gefährlichen Situationen zwischen zwei Autos gekommen sein.

Höhepunkt: Bei Hilden habe der Fahrer eines gemieteten, schwarzen Mercedes' einen 47-jährigen Familienvater so sehr bedrängt, dass dieser in einer Baustelle die Spur wechselte, ohne vorher per Schulterblick geprüft zu haben, ob die Spur auch frei war. Der Fall beschäftigte jetzt das Opladener Amtsgericht.

Der 31-jährige Angeklagte, der sich mit zwei Freunden auf dem Weg zu einer marrokkanischen Hochzeit in Rotterdam befand, beteuerte seine Unschuld. Ohnehin habe er auf der Hinfahrt auf dem Beifahrersitz gesessen, sei dementsprechend nicht der Fahrer gewesen. "Wir sind normal auf der Autobahn gefahren", erklärte der Angeklagte.

Das beschrieben sowohl der Familienvater als auch dessen Frau gänzlich anders. Die beiden berichteten: Der Mercedes sei zunächst auf der linken Spur mehrmals dicht von hinten an den Wagen der Familie herangefahren. Daraufhin habe sich der Mann für einen Wechsel auf die Mittelspur entschieden, die C-Klasse sei sodann am Auto der Familie vorbeigezogen. Einige Kilometer weiter ordnete sich die Familie auf einer des Verkehrs wegen "sehr engen Autobahn", wie Mann und Frau betonten, hinter dem Wagen ein, der daraufhin mehrmals gebremst haben soll. "Das hat mich aber nicht dazu verleitet, auch auf die Bremse treten zu müssen", beschrieb der geschädigte Vater. Nochmals einige Zeit später seien die Wagen verkehrsbedingt in der dreispurigen Baustelle bei Hilden dann nebeneinander gefahren, sich dabei aber derart nahe gekommen, dass "die Spiegel sich fast überschnitten", wie der 47-Jährige erzählte. Und dessen Frau ergänzte, sie habe sich "irrsinnig erschrocken" - was die Männer dazu verleitet habe zu lachen.

Noch auf der Autobahn sei die Polizei verständigt worden. Doch keiner der beiden konnte sich an ein Gesicht der Insassen erinnern. Zudem gab ein dritter Zeuge und Freund des Angeklagten an, er sei nach Rotterdam gefahren. "Ich bin noch nie so ein schönes Auto gefahren", berichtete er. Der Angeklagte wurde daher freigesprochen.

(brü)
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