Köln/Leverkusen Drastischer Anstieg der Asylverfahren bei Gericht

Köln/Leverkusen · Verwaltungsgericht bearbeitete 7232 Verfahren in den ersten fünf Monaten / Personal überlastet

Die Bugwelle der massenhaften Einwanderung seit 2015 hat die Verwaltungsgerichte erreicht. Gerichtspräsidentin Birgit Herkelmann-Mrowka verweist auf den Eingang von 7232 Asylverfahren in den ersten fünf Monaten dieses Jahres. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2015 waren es noch 3495, 2016 bereits schon 8350. Das kommt nicht überraschend, können die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstellten Bescheide - in einem Rechtsstaat üblich - vor einem Gericht angefochten werden. Und landen damit in vielen Fällen vor dem Kölner Gericht.

"Die Geschäftslage ist mehr als angespannt und bereitet uns Sorgen", berichtete gestern die Gerichtspräsidentin beim Jahrespressetermin des Kölner Verwaltungsgerichts, das auch für Leverkusen zuständig ist. "Da wir bei der Qualität unserer Arbeit aber keine Abstriche machen können, fürchten wir um unsere kurzen Verlaufszeiten." Zwar habe das Justizministerium mehr Geld bereitgestellt und zusätzliche Richterstellen bewilligt, doch bei den Unterstützungskräften für die Geschäftsstellen könnten die Kölner gut die doppelte Anzahl von Mitarbeitern gebrauchen, sagt Herkelmann-Mrowka. "Viele Bedienstete leisten freiwillig Mehrarbeit und Überstunden."

Wer mit Entscheidungen von Behörden nicht einverstanden ist, kann dagegen klagen: vor dem Verwaltungsgericht. Da die Kölner Kammern dieser Gerichtsbarkeit auch für das gesamte Leverkusener Stadtgebiet zuständig sind, haben sie auch schon manche Anträge von Bürgern juristisch gewürdigt, die sich beispielsweise gegen die hiesigen Autobahnpläne richten. Dabei nehme die Zahl der Prozesse insgesamt deutlich zu, hieß es gestern beim Pressegespräch in Köln, vornehmlich allerdings wegen des deutlichen Anstiegs der Asyl- und Flüchtlingsverfahren.

Doch das ist nur eine von vielen Engpässen bei der Bearbeitung der Anliegen von Einreisenden. Ist nämlich alles im juristischen Bereich ausreichend behandelt und entschieden, geht ein Bescheid auch an die Ausländerbehörden, die dann vollstrecken müssen.

Mit dem Ausländerrecht soll die Rechtsstellung von Ausländern geregelt werden, also jedem, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Das Aufenthaltsgesetz ist das "Herzstück", es soll die Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in Deutschland regeln. Das ist die eine - juristische - Seite des Problems, das derzeit viele Menschen in Deutschland beschäftigt. Die andere ist die Vollstreckung der Ausreisepflicht, sprich: Abschiebung. Und da konterkariere die Wirklichkeit oft die Rechtsprechung, hieß es beim gestrigen Pressetermin.

Der Grund liegt in den Rechtsgrundlagen selbst: Im Paragrafen 60 des Aufenthaltsgesetztes (AufenthG) sind eine ganze Reihe von Einwänden aufgeführt, die eine Abschiebung verhindern - trotz abgeschlossenem Rechtsschutzverfahren. Das seien dann gewissermaßen die letzten Strohhalme, an die sich die ausländischen Antragsteller klammern. Meist sei es die Duldung (beispielsweise wegen Krankheit), die eine sofortige Abschiebung verhindere.

(RP)
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