Leverkusen Drogenhändler legt zu Prozessbeginn Geständnis ab

Leverkusen · Ein Küppersteger soll Cannabis, das auf einer Plantage in Stolberg angebaut worden war, verkauft haben.

Er hatte hochtrabende Pläne als Sport- und Fitnesskaufmann. "Aber die Welt hat nicht gerade auf mich gewartet", räumte der 37-jährige Angeklagte vor dem Kölner Landgericht ein. Da waren seine Kenntnisse als Drogen-Konsument und -Händler schon eher gefragt. Der Küppersteger muss sich deshalb dafür verantworten, "Handel mit Cannabis in nicht geringer Menge" betrieben zu haben.

Im Juli 2016 soll er Erträge aus einer Marihuana-Plantage in Stolberg in mindestens zweistelligem Kilogrammbereich verkauft haben. Und er räumte auch gleich ein, dass alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft stimmten. Das Geständnis verkürzt nicht nur das gestern eröffnete Hauptverfahren, sondern beschert dem 37-Jährigen womöglich auch eine geringere Strafe.

Bei der Razzia in der professionell betriebenen Stolberger Plantage hatte die Polizei so einiges sichergestellt. Auf vier Seiten waren die Sachen aufgelistet. Alle Utensilien - von der Klimaanlage bis zur digitalen Feinwaage - ließen sich problemlos im Internet "als Komplettangebot" bestellen, bemerkte ein Verteidiger.

Mit der Anschaffung und Einrichtung der Plantage habe der Angeklagte allerdings nichts zu tun gehabt. Als er mit den beiden Männern, die in einem gesonderten Verfahren angeklagt sind, in Kontakt getreten sei, habe er bereits alles vorgefunden. Die Polizei griff kurz dann kurz vor einer Ernte zu.

Die Staatsanwältin wollte wissen, ob sich die sichergestellte Menge an Drogen überhaupt hätte absetzen lassen. "Der Verkauf wäre kein Problem gewesen", versicherte der Angeklagte. Natürlich erhebe er keinen Anspruch auf die Herausgabe der beschlagnahmten Gegenstände, die in der angemieteten Halle gefunden wurden. Nur seine beiden Handys, zwei inzwischen schon fast historische iPhones, hätte er gerne wieder, erklärte der Küppersteger.

Trotz seines Geständnisses gestaltet sich das Verfahren nicht ganz einfach, weil zwei weitere Verfahren vor dem Leverkusener Amtsgericht in den laufenden Prozess einfließen. Zur Vereinfachung will das Landgericht einen der beiden Fälle vorläufig nicht weiter verfolgen.

Im zweiten einschlägigen Fall aus den Vorjahren ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde. Diese Revision wiederum wurde in den gestern eröffneten Prozess einbezogen. Letztlich gibt es eine Gesamtstrafe, die das Gericht eventuell schon heute (Donnerstag) spätestens aber am kommenden Dienstag verkünden wird.

(RP)
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