Leverkusen Eine Garage ohne Auto - das kann teuer werden

Leverkusen · Leverkusener Wohnungsgesellschaften verpflichten ihre Mieter vertraglich, Garagen nur für Autos zu nutzen. Nach dem Gesetz kann eine Fremdnutzung mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

 Nicht erlaubt: Nach der Landesbauordnung gehören Autos oder Motorräder in eine Garage. Lagern, wie hier, kann streng bestraft werden.

Nicht erlaubt: Nach der Landesbauordnung gehören Autos oder Motorräder in eine Garage. Lagern, wie hier, kann streng bestraft werden.

Foto: Malz

Der Mann als solcher und der Leverkusener im Besonderen ist auch heutzutage oft noch ein Jäger und Sammler. Man muss sich nur in manch einer Garage anschauen, was sich dort so alles stapelt. Die Wenigsten wissen aber, dass derart fremdgenutzte Garagen richtig teuer werden können. Denn: Nach der Landesbauordnung dürfen Garagen und Stellplätze ihrem Zweck nicht entfremdet werden.

Ein Mann, der eine Hobbywerkstatt in seiner Garage eingerichtet hatte, wurde vom Verwaltungsgericht zu einem Bußgeld von 500 Euro verurteilt - und dazu "verdonnert", seine Garage umgehend freizuräumen, ansonsten würden noch weit höhere Zwangsgelder verfügt: Über diesen Fall berichtete die Zeitung des Vereins Haus&Grund in ihrer Juni-Ausgabe.

Dazu sagt André Juffern, Geschäftsführer des Mietervereins Leverkusen: "Die Rechtslage ist so." Ausnahmen könnten zwar mit dem jeweiligen Vermieter vereinbart werden. Sollte sich aber jemand beschweren, dann gelte nicht diese Vereinbarung, sondern das Gesetz: "Die Landesbauordnung gilt vor dem Mietrecht", betont der Jurist und fügt hinzu: "Viele Garagenmieter wissen auch nicht, dass sie ihr Auto nicht längere Zeit vor der Garage abstellen dürfen. Das ist öffentlicher Raum. Deshalb dürfen sie dort nur zum Be- und Entladen stehenbleiben."

Anrufe beim Mieterverein wegen zweckentfremdeter Garagennutzungen gebe es hin und wieder. Ein Beispiel: "Ein Mitmieter hat seinen Gasgrill in seiner Garage abgestellt und die Nachbarn befürchten Brandgefahr", berichtet der Jurist, der aber auch klar macht: "Wo kein Kläger, da auch kein Richter." Und nicht immer sei eine Beschwerde des Nachbarn auch sachbezogen, "manchmal steckt auch etwas anderes dahinter", deutet Juffern an.

Beim Gemeinnützigen Bauverein Opladen (GBO) wird sofort mit dem Mietvertrag ein Riegel vor jedwede Zweckentfremdung von Garagen geschoben. Nicht einmal Reparaturarbeiten sind dort laut Mietvertrag in den GBO-Garagen erlaubt.

Allerdings räumt eine Sprecherin ein, dass es in der Praxis wohl sein könne, dass trotzdem die ein oder andere Garage fremdgenutzt werde. Beschwerden von Nachbarn seien beim GBO aber noch nicht eingegangen. Bei der Wohnungsgesellschaft Leverkusen (WGL) steht es laut Geschäftsführer Wolfgang Mues ebenfalls im Mietvertrag, dass Garagen nicht zweckentfremdet werden dürfen: "Man mietet ja keinen Hobbyraum oder ein Lager, sondern eine Garage", verdeutlicht Mues.

Falle auf, dass eine Garage zweckentfremdet werde, dann werde der Mieter zunächst darauf aufmerksam gemacht und ihm werde eine Frist gesetzt, die Garage auszuräumen. Passiere dann nichts, so seien eine Abmahnung bis hin zur Kündigung möglich, sagt der WGL-Geschäftsführer.

Beim städtischen Ordnungsamt seien bisher noch keine Beschwerden wegen fremdgenutzter Garagen eingegangen, berichtet Stadtsprecherin Julia Trick auf Nachfrage unserer Zeitung. Auch werde in der städtischen Baugenehmigung für Garagen nicht explizit auf eine Nutzungsbeschränkung hingewiesen. Allerdings: "Die ergibt sich aber aus dem Gesetz und gilt damit", betont die Sprecherinn der Stadt-Pressestelle.

(RP)
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