Leverkusen Eingriff in die Dhünnaue soll rechtlich abgesichert werden

Die Bezirksregierung Köln erarbeitet zurzeit den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der A1-Rheinbrücke und den damit verbundenen Eingriff in die Altlast Dhünnaue. Um nicht auf möglichen Kosten sitzen zu bleiben, will die Stadt Leverkusen parallel dazu öffentlich-rechtliche Vereinbarungen schließen. Die sind heute Thema im Finanzausschuss, bevor der Stadtrat darüber entscheidet.

Zum einen geht es darum, den Eingriff in die Dhünnaue zu begrenzen sowie "eine fachgerechte und sorgfältige Abdichtung der Altablagerung und Wiederherstellung des vorherigen Zustandes" sicherzustellen. Dem Vertragsentwurf zufolge, der mit der Bayer AG erarbeitet wurde, soll der Landesbetrieb Straßen.NRW sämtliche Kosten für die Baumaßnahme tragen und für alle Schäden haften, die dadurch entstehen. Die Stadt und Bayer sollen außen vor bleiben.

Zum anderen soll die Umlegung einer Gashochdruckleitung im Bereich der Dhünnaue vertraglich zwischen Straßen.NRW, der Stadt, Bayer und Open Grid Europe GmbH als Betreiberin der Leitung geregelt werden.

Weil noch Abstimmungen für die Vereinbarungen erforderlich sind, will die Stadtverwaltung Straßen.NRW schon vorher erlauben, erste vorbereitende Arbeiten und Rodungen durchzuführen, die aufgrund des Naturschutzes nur zwischen dem 1. Oktober und 28. Februar möglich sind.

(sug)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort