A1-Brücke in Leverkusen Fast täglich Verhandlungen zum Lkw-Verbot

Leverkusen · Die Überwachungsanlagen auf der A1-Rheinbrücke haben den Richtern am Amtsgericht in Opladen viel zusätzliche Arbeit beschert. Fast täglich werden Verstöße vor Gericht verhandelt. Die Begründungen mancher Lkw-Fahrer sind lachhaft.

 Seit Beginn der A1-Rheinbrücken-Sperrung missachten Lkw-Fahrer immer wieder das Durchfahrverbot.

Seit Beginn der A1-Rheinbrücken-Sperrung missachten Lkw-Fahrer immer wieder das Durchfahrverbot.

Foto: US (Archiv)

"Wir haben beinahe täglich Fälle zu verhandeln, bei denen es um Gewichtsverstößen auf der A1-Rheinbrücke geht", berichtet Dr. Philipp Förster, Richter am Amtsgericht in Opladen. Auch Montag war ein solcher Fall angesetzt, der Fahrer erschien aber nicht.

Um die Rheinbrücke der Autobahn 1 ist es nicht gut bestellt. Weil ihre Stabilität gefährdet ist, dürfen Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen sie nicht mehr benutzen. Seit 2014 gilt dieses Verbot, das auch durch Messanlagen (für Tempo und Gewicht) auf der Brücke überwacht wird. Eine erste Sperrung gab es schon 2013.

Noch immer gibt es Lastwagenfahrer, die behaupten, davon nichts mitbekommen zu haben. Denn für Speditionen und Lieferanten bedeutet die Sperrung der Rheinquerung häufig große Umwege, so dass einige die illegale Brückenfahrt riskieren, um Zeit zu sparen.

Die Erklärungen, die die Lkw-Fahrer vor Gericht vorbrächten, seien fast immer dieselben. "Die einen behaupten, sie hätten die Schilder nicht gesehen. Die anderen sagen, sie hätten die Spur nicht in Richtung Abfahrt wechseln können, weil man sie nicht hineingelassen hätte. Und wieder andere erklären, die Ausfahrt sei blockiert gewesen." Alles Ausreden, wie die Richter regelmäßig feststellen.

"Das Lkw-Verbot zu übersehen, ist angesichts der zahlreichen Schilder und Hinweise, die schon an den Autobahnkreuzen davor beginnen, nicht möglich", sagt der Amtsrichter. Ebenso wenig ziehe die Aussage, man habe vor der Brücke nicht von der Autobahn abfahren können, weil der Spurwechsel nicht geklappt habe. "Die Spuren sind mittlerweile so eingerichtet, dass die rechte automatisch von der A1 wegführt. Lkw-Fahrer müssen von sich aus auf die mittlere Spur wechseln, um überhaupt auf die Brücke zu kommen", berichtet Förster. Eine Schuld anderer Verkehrsteilnehmer sei da seltenst zu erkennen, stattdessen aber eine Fahrlässigkeit, wenn nicht gar ein Vorsatz der Lkw-Fahrer, für den sie sich dann auch verantworten müssten.

Wer erwischt wird, muss mit mindestens 75 bis 150 Euro Strafe rechnen, bei Wiederholungstaten sogar mit einem Fahrverbot. Auch das Unternehmen, für das der Fahrer arbeitet, wird zur Kasse gebeten. Manche Brummifahrer waren in der Vergangenheit sogar so dreist, vor der Blitzanlage anzuhalten und ihr Autokennzeichen abzudecken, um kein Bußgeld zu bekommen.

Dabei wurde das Fahrverbot für Lastwagen, Busse und Wohnmobile auf der Brücke nicht aus Jux und Dollerei ausgesprochen. Immer wieder treten neue Schäden an dem über 50 Jahre alten Bauwerk auf. Erst vor kurzem musste es wieder teilweise gesperrt werden, weil in einem Hauptträger ein handbreiter Riss entdeckt worden war, der die Standfestigkeit gefährdete.

(sug)
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