Leverkusen Feuerwehrmann wird zu früh in Rente geschickt

Leverkusen · Im August wurde der einzige nicht verbeamtete Feuerwehrmann der Berufsfeuerwehr Leverkusen, der seit 1973 dort beschäftigt ist, 60.

Ein Alter, in dem verbeamtete Feuerwehrleute in den Ruhestand eintreten müssen. Die Stadt wollte mit dem 60-Jährigen ebenso verfahren. "Dabei darf er nach TVöD, dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, bis 65 Jahre arbeiten", sagt der Opladener Peter Orlowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Er vertritt derzeit weiterhin Feuerwehrleute, die mit der Stadt vor Gericht auf Überstunden-Entschädigung aus 2001-2002 und 2003-2005 kämpfen (wir berichteten). Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen Feuerwehrleuten und Stadt um die Überstunden hatte bereits Ende 2011 begonnen, war für einen Großteil der Wehrleute dann in diesem Sommer gut ausgegangen.

Es ist noch eine weitere Zahl von Rechtsfällen vor dem Verwaltungsgericht Köln anhängig von Feuerwehrleuten, die wegen Pensionierung oder Wechsels des Dienstherren von Entschädigungsleistungen ausgeschlossen worden waren.

Nun kommt ein Fall von Ruhestandsregelung hinzu: Die Stadt habe dem 60-jährigen Feuerwehrmann 42 000 Euro netto als Übergangsentschädigung angeboten. "Wie soll er mit dieser Summe denn die nächsten fünf Jahre bis zu seiner eigentlichen Regelaltersgrenze auskommen? Das ist doch ein Witz", fragt Peter Orlowski rhetorisch. Der Fall ging vor das Arbeitsgericht Solingen, das auch für Leverkusen zuständig ist.

Beim Gütetermin schlossen die Parteien einen Vergleich, der vorsah, den Mann im feuerwehrtechnischen Dienst bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres weiterzubeschäftigen. Er sollte im Gegenzug an die Stadt die Übergangsentschädigung von 42 000 Euro zurückzahlen. "Die Stadt hat sich bei Vergleichsabschluss eine Widerrufsfrist von drei Wochen ausbedungen", berichtete der Anwalt. "Und sie hat am Ende der drei Wochen tatsächlich widerrufen."

Der Richter habe bereits im Gütetermin seine Position deutlich gemacht, berichtet Orlowski — nämlich, dass der Mann bis zum 65. Lebensjahr beschäftigt werden solle. "Das Gericht hat die Stadt nun aufgefordert, sich zu erklären und angeregt, den ursprünglichen Vergleich nochmals abzuschließen", sagt der Opladener Anwalt. Die Frist für die Stadt läuft heute ab.

(RP)
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