Leverkusen Fördergelder: Fristen enden in diesem Jahr früher

Leverkusen · Achtung: Die Antragsfrist für eine Förderung durch den Landschaftsverband hat sich geändert und endet am 28. Februar. Vereine, Initiativen und Kultureinrichtungen, die auf eine Förderung durch das Land oder den Landschaftsverband hoffen, sollten ihre Anträge deshalb unbedingt innerhalb dieser Frist einreichen. Bis zum 28. Februar müssen die Anträge dem Kulturbüro vorliegen. Dieses reicht die Unterlagen dann bearbeitet bis zum 31. März an den Landschaftsverband weiter. Für die Schulen, die sich im Landesprogramm "Kultur und Schule" engagieren möchten, ist der 31. März der Stichtag zur Abgabe. Da dieser 2018 auf Karsamstag fällt, ist der Gründonnerstag vor den Osterferien die letzte Möglichkeit, die Projektdatenblätter einzureichen. Bei weiteren Fragen hilft das Kulturbüro des Kreises, Telefon: 02202 13-2770 oder E-Mail: kultur@rbk-online.de.

Achtung: Die Antragsfrist für eine Förderung durch den Landschaftsverband hat sich geändert und endet am 28. Februar. Vereine, Initiativen und Kultureinrichtungen, die auf eine Förderung durch das Land oder den Landschaftsverband hoffen, sollten ihre Anträge deshalb unbedingt innerhalb dieser Frist einreichen. Bis zum 28. Februar müssen die Anträge dem Kulturbüro vorliegen. Dieses reicht die Unterlagen dann bearbeitet bis zum 31. März an den Landschaftsverband weiter. Für die Schulen, die sich im Landesprogramm "Kultur und Schule" engagieren möchten, ist der 31. März der Stichtag zur Abgabe. Da dieser 2018 auf Karsamstag fällt, ist der Gründonnerstag vor den Osterferien die letzte Möglichkeit, die Projektdatenblätter einzureichen. Bei weiteren Fragen hilft das Kulturbüro des Kreises, Telefon: 02202 13-2770 oder E-Mail: kultur@rbk-online.de.

Infos auch unter www.rbk-direkt.de.

(mw)
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