Leverkusen Freispruch für vermeintlichen Stalker

Leverkusen · Die Liste der Vorwürfe war lang. Sie reichte von Beleidigung über Bedrohung von Leib und Leben bis zu versuchter Körperverletzung und Nötigung. Nun wurde der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt.

Weil ein 41-jähriger Straßenbauer die von ihr initiierte Trennung von seiner Frau nicht verkraften konnte, stellte er ihr nach, durchsuchte ihr Handy und übte psychischen Druck aus. Weil es einen gemeinsamen Sohn gibt, für den sie das Sorgerecht hat, kam es immer wieder zu Kontakten, etwa zum Geburtstag. Harmonisch verliefen die Feste nicht. Das zumindest behauptete die Geschädigte.

Der Angeklagte ist sich keiner Schuld bewusst. Nur eine Drohung räumte er ein. Den Satz, dass seine Ex-Frau "bald" an einem Ort sei, "an dem sie nicht mehr arbeiten" müsse, wolle der Leverkusener aber nicht als Drohung verstanden wissen. Er habe sich Sorgen um seine Frau gemacht, die seiner Meinung nach die Fänge einer Sekte geraten war. Zwar habe er ihr ein Handy geschenkt und dann per Ortungsfunktion ihren Aufenthaltsort überprüft - aber nur, weil er seine Ehe noch retten wollte.

Besonders schwer wog der Vorwurf, dass der Angeklagte mit seinem Auto frontal auf das Auto seiner Frau zuraste und erst im letzten Moment auswich - ein Beispiel für einige Einschüchterungsversuche aus der Anklageschrift, die der 41-Jährige alle abstritt. Dass er bei einem Besuche das klingelnde Telefon der 43-Jährigen an sich nahm, um den Anruf zu beantworten, räumte er ein. Er habe den Verdacht gehabt, dass sie einen neuen Partner gefunden hätte. "Ich wollte wissen, was Sache ist", sagt er.

Die Zeugen konnten nur wenig zur Klärung des Falls beitragen. Ein Polizist, der bei dem Mann eine "Gefährderansprache" hielt, schilderte ein "ablehnendes, unzugängliches und unkooperatives" Verhalten des Angeklagten. Er habe kaum mehr gesagt, als dass er dem "Neuen seiner Frau eine aufs Maul hauen" wolle.

Hauptzeugin war die Geschädigte, die vor Gericht ihre Aussage verweigerte. Dem Staatsanwalt blieb angesichts dessen nichts anderes übrig, als einen Freispruch zu beantragen. Trotzdem gab es mahnende Worte des Richters: "Sie sind geschieden. Wenn Ihre Frau keinen Kontakt möchte, lassen Sie sie in Ruhe."

(RP)
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