Leverkusen Freispruch nach mutmaßlicher Politessenbeleidigung

Leverkusen · Einen Freispruch gab es beim Amtsgericht Opladen für einen 41-jährigen Langenfelder, der angeblich im Oktober 2015 zwei Mitarbeiter vom Ordnungsamt beleidigt haben soll.

Das bestätigten vor dem Amtsgericht die beiden betroffenen Mitarbeiter, die betonten: "Wir sind Beleidigungen in unserem Beruf gewohnt und drücken gerne mal ein Auge zu. Aber in diesem Fall sahen wir uns gezwungen, eine Anzeige aufzugeben." Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass ein Auto im Wendehammer am Ende der "Große Kirchstraße" im absoluten Halteverbot parkte. Das Haus, aus dem der Angeklagte kam, sei auch bekannt. Immer wieder komme es vor Ort zu Beschimpfungen. Der Mann, der die beiden Ordnungshüter beleidigte, habe sich damals als Fahrer des Autos zu erkennen gegeben und kurzerhand das Auto an anderer Stelle geparkt. Dennoch wurde das Kennzeichen weitergeleitet und Anzeige erstattet.

Der Angeklagte beteuerte, es sei zwar sein Auto, aber er sei zu diesem Zeitpunkt bei seinem Bruder auf der Arbeit gewesen. Einzig seine Frau hatte das Fahrzeug benutzt, um der Familie in Wiesdorf Beistand zu leisten. Denn sein Schwager sei kurze Zeit zuvor ermordet worden. Gemeint war der 46-jährige Getränkelieferant, der auf der Keupstraße in Köln am 3. September 2015 erschossen wurde (RP berichtete). Er selbst sei zum Tatzeitpunkt nicht vor Ort an der "Großen Kirchstraße" gewesen.

Die erste Zeugin sagte allerdings glaubhaft aus, dass sie ihn kurz darauf bei der Gegenüberstellung auf der Polizeiwache in Köln wiedererkannt habe. Jetzt, nach rund eineinhalb Jahren, war sie sich nicht mehr sicher. Beide konnten den Angeklagten nicht mehr zu 100 Prozent identifizieren, daher plädierte die Staatsanwaltschaft auf Freispruch. Laut Strafgesetzbuch kann "Beleidigung" mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belangt werden.

(hawk)
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