Leverkusen Fünf Jahre Haft für Schießerei vor Wiesdorfer Bäckerei

Leverkusen · Das Landgericht Köln bestätigt mit dem Urteil gegen einen 62-jährigen Türken die Vorinstanz.

Zwar reduzierte die 21. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts die Freiheitsstrafe gegen einen 62-jährigen Türken, der am Pfingstsonntag 2014 vor der Bäckerei Merzenich in Wiesdorf auf zwei Landsleute geschossen hat, nochmals um drei Monate, aber sie kam letztlich zur gleichen juristischen Bewertung wie die Vorinstanz. Die erkannte einen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Die Straftat wurde bereits einmal vom Kölner Landgericht 2015 behandelt; dabei verhängte die Kammer eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Einem Revisionsantrag gab der Bundesgerichtshof (BGH) statt und verwies den Fall zur erneuten Behandlung an eine andere Kammer zurück. "Wir kommen zu keinem anderen Ergebnis als die erste Instanz", führte der Vorsitzende Richter Michael Bern, in seiner Begründung aus.

Weil nach Ansicht des BGH die Tötungsabsicht im ersten Urteil nicht ausreichend begründet wurde, musste der Fall neu aufgerollt werden. Daher ging Richter Bern genau darauf ein: Ohne Vorwarnung habe der Angeklagte geschossen. Auch der Hinweis des Schützen, dass er absichtlich nicht auf die beiden Männer gezielt und bewusst daneben geschossen habe, konnte die Kammer nicht nachvollziehen. Der Angeklagte begründete dies damit, dass er während seiner Militärzeit in der Türkei als Scharfschütze ausgebildet worden sei. "Das ist aber schon rund vierzig Jahre her", folgte das Gericht nicht diesem Hinweis. Außerdem wurden die Schüsse im Außenbereich der Wiesdorfer Bäckerei mit einer älteren Faustfeuerwaffe abgegeben, was die Ausführung der Tat zu einer sehr gefährlichen Angelegenheit gemacht habe.

Folglich kamen die Richter zur gleichen Bewertung wie die Kollegen zuvor: versuchter Mord. Dass das Urteil aus der ersten Instanz (fünf Jahre und sechs Monate) und der Antrag des Staatsanwalts (fünf Jahren und drei Monate) nun auf fünf Jahre reduziert wurde, wurde mit der langen Verfahrensdauer begründet. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, müsste der von einer Herzkrankheit gezeichnete Angeklagte dann seine Strafe eigentlich antreten. Aber es ist zu erwarten, dass der Verteidiger erneut in die Revision gehen wird, um aus taktischen Gründen Zeit verstreichen zu lassen. Es ist daher praktisch nicht damit zu rechnen, dass der 62-Jährige, der inzwischen nicht mehr in Leverkusen wohnt und zu seiner Tochter nach Süddeutschland umgezogen ist, so schnell das Gefängnis wieder von innen sehen wird.

(sg-)
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