Leverkusen Fußweg von Oberbüscherhof nach Herscheid nur Illusion'?

Leverkusen · Neu ist das Ansinnen nicht, dafür aber umso wichtiger, jedenfalls wenn es nach der Bürgerliste Witzhelden-Leichlingen (BWL) geht. Die fordert schon seit Jahren einen Fuß- und Radweg entlang der Landesstraße L359 von Oberbüscherhof nach Herscheid.

"Bisher leider ohne Erfolg. Hier befinden sich einige hundert Meter Straße für Fußgänger und Radfahrer ohne jegliche Sicherheit", bemängelt der BWL-Vorsitzende Franz Jung. Das Bevölkerungswachstum in den Außenortschaften führe dazu, dass immer mehr Bürger unter lebensgefährlichen Bedingungen zu Fuß, per Rad, oder mit ihren Kinderwagen die Landesstraße in Richtung Witzhelden am Fahrbahnrand benutzen müssten, heißt es in dem Antrag. Die stark befahrene Landesstraße zeige immer mehr, "dass es für Eltern absolut unmöglich ist, ihre Kinder gefahrlos zur Schule oder zum Sportzentrum gehen oder fahren zu lassen".

Busse und Lkw nähmen die gesamte Fahrbahnbreite ein - "Fußgänger müssen das sehr schmale und unbefestigte Straßenbegleitgrün aufsuchen um nicht erfasst zu werden", berichtet Jung weiter. Stadt und Land hätten die Aufgabe und die Pflicht, den Bürgern auch an Straßenrändern Sicherheit zu gewährleisten. Zudem werde der gesetzlich vorgeschriebenen Schulwegsicherung in dem Straßenabschnitt überhaupt nicht nachgekommen. Bei winterlichen Bedingungen, bei Dunkelheit, Regen oder Nebel, sei dieser Abschnitt für Fußgänger eine einzige Katastrophe und nicht weiter hinnehmbar.

Die Stadt Leichlingen hat inzwischen mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW Kontakt aufgenommen und präsentiert die Antwort jetzt zur Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Verkehr am Donnerstag, 18. Februar, 17.30 Uhr im Ratssaal. Darin räumt das Land ein, es handele sich "ohne Zweifel um eine sinnvolle Verkehrssicherheitsmaßnahme".

Das bedeutet aber nicht, dass auch umgesetzt wird, denn, so heißt es weiter: "Der Umbau des hier genannten Abschnittes der Landesstraße" gehört "leider nicht zu den vom Regionalrat beschlossenen Dringlichkeiten". Er befinde sich auf der P'rioritätenliste als mittelfristiges Ziel unter den Maßnahmen, die als "weitere" bekannt gegeben worden seien (nachrangige Dringlichkeit).

Aufgrund dieser Einstufung und der knappen jährlich zur Verfügung stehenden Haushalts-Mittel sei "mit einer Realisierung dieser Maßnahme in absehbarer Zeit leider nicht zu rechnen".

(RP)
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