Leverkusen Gasleitung durch die Waldsiedlung: Rat will Planänderungsverfahren

Leverkusen · Post hat Oberbürgermeister Uwe Richrath in den vergangenen Tagen reichlich bekommen - einer der am einfachsten zu beantwortenden Briefe kam von FDP-Frau Dr. Monika Ballin-Meyer-Ahrens, die forderte, die Ratssitzungen mögen doch am späteren Nachmittag beginnen, damit die Politiker ihrem normalen Broterwerb noch nachgehen könnten - und nicht schon um 14 Uhr. Kurz drauf bekräftigte die Ratsfrau, Richrath habe auf ihr Schreiben reagiert und die Septembersitzung auf 16 Uhr verlegt. Dem erteilte Richrath nun zur Sitzung gestern eine Absage: Er habe den späteren Beginn schon vor Ballins offenem Brief an ihn entschieden und nicht danach.

 Der Plan zeigt, wo die Leitung entlang laufen soll.

Der Plan zeigt, wo die Leitung entlang laufen soll.

Foto: Stadt Leverkusen

Abseits dieser Klarstellung hatte Richrath Post auf dem Tisch, die sich ums Thema NETG-Hochdruckerdgasleitung dreht. "500 bis 600 Zuschriften sind zu diesem Thema bei mir eingegangen, die teilweise sehr intensiv waren", sagte Richrath in der Stadtratssitzung. Vornehmlich Schreiben aus der Waldsiedlung, deren Anwohner sich darum sorgen, dass die Leitung sehr nah an der Grundschule und Wohnbebauung vorbeiführen soll. Zuletzt hatten in den Bürgerprotest auch Anwohner des Stadtquartiers Meckhofen eingestimmt, durch das ebenfalls die 70-bar-Leitung führen soll (wir berichteten).

Die Politik hatten gestern dies zu entscheiden: "Der Rat nimmt den Sachstand im Verhandlungsverfahren • mit der Bezirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde, • mit der Open Grid Europeals Vorhabenträgerin, • mit der NETG als Betreiberin der Erdgasleitung zur Kenntnis." Und: Der Rat beauftragt die Verwaltung, a) von NETG die Einreichung eines Planänderungsantrages bei der Bezirksregierung Köln einzufordern (hierbei kommen auf die Stadt ca 20.000 Euro bisher angefallene Kosten plus Kosten fürs Änderungsverfahren zu, dafür hat die Stadt rund 100.000 Euro zurückgelegt) oder b) die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30. Oktober 2013 zurückzunehmen und von jeglicher Kostenerstattung gegenüber der NETG freigestellt zu werden.

Der Stadtrat hat sich einstimmig für ein noch erweitertes a) entschieden: Um die Frist nicht verstreichen zu lassen, soll die Verwaltung NETG zur Einreichung eines Planänderungsantrags auffordern, gleichzeitig Kontakt mit der Bezirksregierung Köln aufnehmen und durch Verhandlungen mit dazu beitragen, dass das Planänderungsverfahren zu einem guten Ende mit geänderter Trasse gebracht wird.

(RP)
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