Leverkusen Gericht erwirkt nach Streit zwischen Familien Vergleich

Leverkusen · Ein offenbar lange schwelender Streit zwischen zwei Familien aus Leverkusen fand gestern seinen Höhepunkt am Amtsgericht in Opladen. Im Juni des vergangenen Jahres soll ein Mann eine Frau angegangen und verletzt haben. Zudem sei das Handy der Dame entwendet worden.

Ein zweiter Beschuldigter, Vater des Hauptangeklagten, sei zwar nicht direkt in die Auseinandersetzung verwickelt gewesen, habe aber laut des Opfers, das als Nebenklägerin auftrat, "nichts dafür getan, zu verhindern, dass es eskalierte". Das Gericht hatte mehrere Zeugen geladen, eine fünfeinhalbstündige Verhandlung war angesetzt. Daher der frühe Vorschlag der Richterin: Ein Vergleich zwischen beiden Parteien.

"Da es ein schwelender Konflikt ist, wäre es doch gut, wenn beide etwas nachgäben - und dann sieht man sich nie wieder", erläuterte das Gericht den Vorschlag. 300 Euro Schmerzensgeld und eine Zahlung in gleicher Höhe an eine gemeinnützige Organisation schwebten der Richterin vor.

Etwas zögerlich stimmten dem sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft zu, erstere berieten sich im Nachgang dessen rund 20 Minuten vor dem Saal mit ihren Mandanten und untereinander. Schließlich der Moment der Wahrheit für alle Beteiligten: ein für beide Seiten zufriedenstellender Vergleich. Oder stundenlange Gerichtsverhandlung. Nachdem die Staatsanwaltschaft bereits Bereitschaft signalisierte, erklärte sich auch die Verteidigung verhandlungsbereit.

Für den jungen Hauptangeklagten seien die Zahlungen - sowohl Schmerzensgeld als auch die an eine ehrenamtliche Organisation - in Ordnung. Da er aber seit Jahresbeginn Arbeitslosengeld beziehe, sei allerdings "mehr nicht möglich", wie sein Rechtsbeistand betonte. Eine Ratenzahlung also unumgänglich.

Das Opfer erklärte, 300 Euro Schmerzensgeld seien eigentlich etwas zu wenig, 500 hätten es sein sollen. Die finanziellen Umstände müssten jedoch berücksichtig werden. Zugeständnisse macht sie dem Vater des jungen Mannes. Er muss kein Geld an das Opfer bezahlen, schließlich sei er an der Tat nicht direkt beteiligt gewesen. Sehrwohl müsse er jedoch 300 Euro an einen wohltätigen Verein übergeben.

Wichtig aus beiderseitiger Sicht: die im Vergleich ausgehandelte Unterlassungspflicht. Demnach sind etwaige Kontaktaufnahmen wechselseitig untersagt. Das gelte auch zugunsten Dritter - also nahe Angehörige der jeweiligen Familien.

(brü)
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