Leverkusen Gericht: Höhengrenze für Windräder ist rechtens

Leverkusen · Die für den Bau von Windkraftanlagen in Reusrath festgelegte Höhengrenze von 100 Meter ist rechtens. Das hat gestern das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach zweistündiger Verhandlung entschieden. Der Vorsitzende Richter Norbert Klein wies damit die Klage der Firma SL Naturenergie GmbH (Gladbeck) zurück, die in der vom Langenfelder Stadtrat beschlossenen Windkraft-Konzentrationszone zwei 149 Meter hohe Windräder errichten möchte. Unter 100 Meter seien sie an dieser Stelle nicht wirtschaftlich zu betreiben, hatte SL-Chef Klaus Schulze Langenhorst in der Verhandlung gesagt. Dass er diese Aussage nicht durch ein schriftliches Gutachten belegte, war für den Richter der Grund, die Klage abzuweisen.

 Stadtplaner Stephan Anhalt (l.) und Rechtsamtsleiter Christian Benzrath (m.) nahmen an der Verhandlung teil. Den Kreis Mettmann vertrat Kreisrechtsrat Dr. Heiner Geldermann (r.).

Stadtplaner Stephan Anhalt (l.) und Rechtsamtsleiter Christian Benzrath (m.) nahmen an der Verhandlung teil. Den Kreis Mettmann vertrat Kreisrechtsrat Dr. Heiner Geldermann (r.).

Foto: stephan Meisel

Während Matthias Saturnus von der Bürgerinitiative "Ruhiger Horizont Reusrath" den Richterspruch nach eigenen Worten "sehr zufrieden" vernahm, kündigte Schulze Langenhorst im Gespräch mit unserer Zeitung an, dass er mit seinem Rechtsanwalt Andreas Lahme in Berufung gehen werde. "Wir hatten nur deswegen keine unabhängige Berechnung machen lassen, weil wir nie und nimmer damit gerechnet hatten, dass die Unrentabilität von 100 Meter hohen Windrädern an dieser Stelle angezweifelt werden könnte." Schließlich stehe sogar im NRW-Windenergieerlass, dass ein wirtschaftlicher Betrieb Anlagen von 150 Metern Höhe erfordert.

In der Verhandlung ihrer gegen den Kreis Mettmann als Genehmigungsbehörde gerichteten Klage hatten SL-Chef und Rechtsanwalt zudem die Ansicht vertreten, dass die 100-Meter-Grenze ein Fall von Verhinderungspolitik sei. Anders als etwa an der Küste seien kleinere Anlagen an der vergleichsweise windarmen Kölner Bucht nicht rentabel. Dies zeige sich daran, dass weder SL noch andere Betreiber zu diesen Konditionen in der seit 2006 bestehenden Konzentrationszone nahe der Reusrather Acker-/Rennstraße Windräder gebaut haben. "Und das trotz Knappheit geeigneter Flächen bundesweit." Die Rechtswidrigkeit der Begrenzung, so Lahme, habe Bürgermeister Schneider mit seinem an der Ratsmehrheit gescheiterten Vorstoß unterstrichen, die Marke auf 150 Meter zu erhöhen.

(RP)
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