Leverkusen Gericht verurteilt 18-Jährigen für Polizei-Beleidigung

Leverkusen · Ein 18-Jähriger musste sich gestern wegen insgesamt sieben Tatvorwürfen vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Das Gericht beschrieb das Verfahren zwischenzeitlich als "Reise durch das Strafgesetzbuch". Der Jugendliche gestand die Taten umfänglich und kam auch deshalb mit einem blauen Auge und einer letzten Chance davon.

Dass er gegenüber Polizisten beleidigend wurde, als er diese bei einer Durchsuchung seiner Wohnung als "Hurensöhne" und "Spacken" beschimpfte, sowie die Beamten trotz mehrmaliger Ermahnung filmte, ist in den ganzen Anzeigen noch der harmloseste Vorwurf. "Er hat da - ich will mal so sagen - den Macker markiert", sagte die Verteidigung. Die Straftaten seien im Jahr 2015 angefallen - eine für den Angeklagten bewegte Zeit, in der er zeitweise obdachlos war, bevor er in verschiedene Einrichtungen kam.

Zudem wurde ihm angelastet, in einem langen Zeitraum eine Schule, Mauern und andere öffentliche Gebäude mit drei, vier immer gleichen Schriftzügen beschmiert zu haben. Dazu verwendete er Spraydosen in verschiedenen Farben. Dadurch verursachte er einen Schaden von rund 50.000 Euro. "Da können Sie sich noch auf etwas gefasst machen", mahnte die Richterin im Hinblick auf eine entsprechende finanzielle Entschädigung.

Um sein Leben auf der Straße sowie allerlei Spraydosen zu finanzieren, verstrickte sich der damals 17-jährige Jugendliche zudem in Betrügereien. Teilweise fielen diese in klassischer Art und Weise aus, indem der Angeklagte Dinge über das Auktionsportal "Ebay" im Internet anbot, diese aber nie verschickte. Andere Einkäufe und Geldüberweisungen wickelte er allerdings geschickter ab.

So fälschte er Überweisungsträger und verschaffte sich kleinere Geldbeträge - beispielsweise auf Kosten eines Hotels. Zwei der drei Versuche blieben allerdings erfolglos. Die Kontodaten habe er im Müll, auf einer Rechnung gefunden. Bei Einkäufen im Internet nutzte der Angeklagte unbekannte Kontoverbindungen, die er in illegalen Internetforen fand. "Das sind ganze Datensätze, mit Name, Alter, Kontoverbindung", führte er wortkarg aus, während er sich ein verlegenes Lächeln nicht verkneifen konnte.

Bereits vier Gerichtsverfahren hat der Jugendliche hinter sich, kam jeweils mit einer Verwarnung davon, verstieß allerdings immer gegen die Auflagen und saß Jugendarreste ab. Offenbar liegt bei dem 18-Jährigen eine Reifeverzögerung vor, das ließ sich heraushören - die Jugendgerichtshilfe hatte ihr Urteil nur hinter verschlossenen Türen abgeben wollen.

Letztlich verurteilte ihn das Gericht zu neun Monaten Jugendstrafe, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung. Er habe ein Drogenberatungsgespräch zu besuchen und die letzte Chance zu nutzen.

(brü)
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