Kommentar Gesetzgeber hat sich verzockt

Leverkusen · Die Spielhallen sind Kommunalpolitikern schon seit langem ein Dorn im Auge, denn sie werden als Mühlsteine am Hals der Stadtentwicklung betrachtet. Die häufig dunklen Zockerbuden tragen nicht eben zur Belebung des Viertels bei und locken ebenso wie Wettbüros das falsche Publikum.

Und: Spielhallen neigen, sind sie erst mal etabliert, zur Vermehrung. Der neue Glückspielstaatsvertrag sollte das ändern, doch eignet er sich offenbar nur bedingt für diesen Zweck.

Auf die Neuansiedlung von Spielhallen mag er mitunter dämpfend wirken. Bei den alteingesessenen erweist er sich als stumpfes Schwert. Denn er gewährt ihnen über eine Härtefallregelung Bestandsschutz. Die politische Rücksicht auf die Glücksspielbranche wird nun zum Bumerang. Die Spielhallen an der Bahnhofstraße werden bleiben - der Gesetzgeber hat sich verzockt. Bernd Bussang

(RP)
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