Prozess um Banküberfall in Hitdorf Haben Hintermänner den Täter erpresst?

Leverkusen · Am 1. August 2011 wurde die Raiffeisenbank-Filiale in Leverkusen-Hitdorf überfallen. Der Täter meldete sich selbst bei der Polizei und schilderte den Beamten über sechs Stunden lang die Hintergründe für seine Tat.

Es folgte ein kurzer Prozess mit einer verhältnismäßig milden Strafe: Der gebürtige Niederländer wurde damals zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung in einem geschlossenen Krankenhaus verurteilt.

Damit ist der Fall aber noch nicht abgeschlossen. Denn inzwischen beschäftigt sich die 15. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts erneut mit der Straftat. Auf der Anklagebank sitzt aber nicht der Räuber - der hat längst seine Strafe abgesessen. Verantworten müssen sich vielmehr zwei mutmaßliche Hintermänner, die den Täter laut Anklage der Staatsanwaltschaft seinerzeit zu dem Überfall angestiftet haben sollen.

Noch zum Hintergrund: Der Täter als niederländischer Staatsbürger wurde nach seiner Verurteilung an die Justiz seines Heimatlandes überstellt. Die hat nach Absitzen und Therapie den Fall inzwischen als beendet erklärt. Mit anderen Worten: Der Räuber ist wieder auf freiem Fuß. Aber keiner weiß, wo er sich derzeit aufhält.

In dem derzeit laufenden Verfahren wurde er als Hauptbelastungszeuge gegen seine einstigen "Freunde" gesucht, die angeblich 16.000 Euro Schulden geltend machten. Dieses Geld sollte der Niederländer durch den Banküberfall erlangen. Trotz internationaler Fahndung gelang es der Kammer nicht, ihn ausfindig zu machen. Vermutet wird, dass er sich inzwischen nach Au-stralien abgesetzt hat.

Nichtsdestotrotz muss das Gericht nun klären, ob an den Vorwürfen gegen die inzwischen 38 und 34 Jahre alten Hintermänner etwas dran ist. Das würde nämlich strafrechtlich als räuberische Erpressung bewertet. Äußern wollen sich die beiden Angeklagten nicht, sie machen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Selbst nach dem Hinweis von Richter Jan Orth, dass bei einer Aussage und der mittlerweile fast sechs Jahre zurückliegenden Tat mögliche Strafen geringer ausfallen könnten, wollen die beiden Beschuldigten sich nach Beratung mit ihren Verteidigern nicht äußern. Folglich bleibt dem Gericht nichts anderes übrig, als die Zeugen und Beteiligten aus dem ersten Prozess gegen den Haupttäter akribisch zu befragen. So sagten bereits Kriminalbeamte erneut aus, die den Haupttäter seinerzeit ausgiebig vernahmen. Selbst die im Hauptverfahren Protokoll-führende Richterin fand sich auf dem Zeugenstuhl wieder. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

(sg-)
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