Leverkusen Haftstrafe für "dumme" Diebstähle

Leverkusen · Eine Getränkedose und zwei Packungen Nudeln. Gesamtwert: 2,67 Euro. Das wollte ein 29-Jähriger im vergangenen September in einem Supermarkt in Opladen stehlen. Allerdings wurde er erwischt und musste sich nun am Amtsgericht dafür verantworten.

Und nicht nur dafür: Dem Richter lagen insgesamt sechs Vorfälle vor, in denen der angeklagte Leverkusener Kaugummis, Ostereier oder Bier geklaut hat. Hinzu kam Erschleichung von Leistung in vier Fällen, da er beim "Schwarzfahren" im Zug erwischt wurde. Bei zwei Diebstählen wollte er fliehen, wurde aber jeweils aufgehalten. Somit lag sogar räuberischer Diebstahl vor, auch wenn der vom Richter im untersten Bereich angesiedelt wurde.

Als Begründung für seine Diebstähle gab der Mann an, wegen Geldmangel die Straftaten begangen zu haben. Er sei zudem heroinabhängig gewesen. Der Angeklagte wirkte bei seinen Aussagen fokussiert, offen und berechenbar. Er gab an, dass er 2010 seine Ausbildung zum Metallbauer abgerochen und seitdem Arbeitslosengeld bezogen habe. Allerdings sei er wieder aktiv auf Jobsuche und habe einen Antrag für eine Arbeitstherapie gestellt.

Der Staatsanwalt legte zugunsten des Angeklagten aus, dass dieser seine Taten offen einräumte. Er sei zudem auch nicht mehr drogenabhängig. Allerdings habe der Angeklagte die Taten innerhalb kürzester Zeit begangen, und er sei bereits vorbestraft. Deshalb forderte der Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Die Verteidigung plädierte dagegen auf eine siebenmonatige Bewährungsstrafe.

Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Taten begangen hat. Zwar habe alles zugegeben, aber keine Reue gezeigt. "Das waren völlig unüberlegte Taten, die schlussendlich einfach dumm waren", sagte der Richter und verhängte eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Drei Jahre muss der Angeklagte straffrei bleiben und sich regelmäßig beim Bewährungshelfer melden, um nicht ins Gefängnis zu müssen. "Sie haben große Probleme mit der Einhaltung von Terminen", sagte der Richter, "sonst wäre dies nicht bereits der fünfte Hauptverhandlungstag. Wenn Sie die Termine beim Bewährungshelfer nicht wahrnehmen, kann es ganz schnell passieren, dass sie die Haftstrafe absitzen müssen."

(hawk)
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