Kölner Silvesternacht Hehler aus Marokko muss neun Monate in Haft

Köln · Ein junger Marrokaner muss in Haft, weil er für 20 Euro ein gestohlenes Handy gekauft hat. Eine harte Strafe, die das Gericht mit der Vorgeschichte des Mannes rechtfertigte.

Mit dem Urteil entsprach das Kölner Amtsgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die warf dem 19-jährigen Marokkaner vor, in der Kölner Silvesternacht von einem Mann ein Handy für zwanzig Euro gekauft zu haben. Zuvor sei das Mobiltelefon am Bahnhof unter "gruseligen Bedingungen", so der Richter, einer Frau gestohlen worden.

Verurteilter war erst wenige Wochen auf freiem Fuß

Neun Monate für Hehlerei im Wert von zwanzig Euro hört sich zunächst als sehr harte Strafe an. Aber im Fall des Marokkaners spielt auch die Vorgeschichte eine wesentliche Rolle. Denn der Angeklagte war nicht einmal drei Wochen zuvor erst aus der Haft entlassen worden, er hatte gerade eine ein Jahr und sechs Monate dauernde Strafe wegen eines schweren Raubs voll abgesessen. Und auch in den Haftanstalten ist er immer wieder aufgefallen, musste deswegen sogar in eine andere JVA verlegt werden.

Ob er letztlich nicht sogar selbst das Handy geklaut hatte, konnte nicht ermittelt werden. Denn der Angeklagte erkannte zwar in der Bilddatei der Kölner Polizei den angeblichen Verkäufer, doch dessen Aufenthalt ist derzeit nicht zu eruieren.

Täter kam mit 13 nach Europa

Wie auch der Angeklagte keinen festen Wohnsitz in Deutschland vorweisen kann. Er habe immer wieder bei Bekannten unterkommen können, erklärte er lediglich. Die Tat als solche, die er wegen der eindeutigen Ermittlungsergebnisse der Polizei auch nicht leugnen konnte, gab er zwar zu. Doch darüber hinaus wollte er keine Angaben machen. Die Tat: Am 1. Januar soll der Marokkaner zwischen 0.30 Uhr und 1 Uhr in der Nähe der Hohenzollernbrücke ein Mobiltelefon erworben haben, was er - unter den gegebenen Umständen - als geklautes hätte erkennen können.

Der Verteidiger hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert. Sein Hauptargument war, dass ein Asylantrag bereits abgelehnt sei und sein Mandant nur über eine Duldung verfüge. Die Ausländerbehörde werde wahrscheinlich ohnehin eine schnelle Abschiebung betreiben, zumal der Angeklagte auch zugab, dass er bereits als 13-Jähriger sich auf die Reise nach Europa "aus wirtschaftlichen Gründen" gemacht hatte und über Spanien, Frankreich und Italien im Jahr 2012 in Deutschland gelandet sei. Hier lebte er die meiste Zeit in Dortmund, wo er auch "Stammkunde" des dortigen Amtsgerichts war.

Der Marokkaner wurde zwar noch nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt, aber weil er vom Jugendamt keine Unterstützung mehr erwarten könne, werde er wohl - so die Einschätzung des Gerichts in der mündlichen Begründung - "auf keinen grünen Zweig mehr kommen". Die bisherigen Haftstrafen haben keine Wirkung gezeigt, und auch die Straftat so kurz nach der letzten Haftentlassung lasse keine Bewährung zu.

(sg-)
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