Leverkusen Heiße Büros: Wann Arbeitnehmer hitzefrei bekommen
Leverkusen · Im Sommer gleichen viele Büroräume Schwitzkästen. Arbeitgeber müssen dann Maßnahmen ergreifen, sagt der Kölner Anwaltverein (KAV): "Tun sie das nicht, können Arbeitnehmer ein Anrecht auf Hitzefrei haben."
Laut Arbeitsstättenregel nämlich soll die Raumtemperatur am Arbeitsplatz nicht über 26 Grad liegen. Rechtsanwalt Jürgen Sauren, Vorstandsmitglied des KAV, sagt: "Auch wenn der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, eine Klimaanlage einzubauen, muss er dafür sorgen, dass diese Marke möglichst nicht überschritten wird.
" Etwa durch Sonnenschutzvorrichtungen an den Fenstern. Sollte das Thermometer mehr als 35 Grad anzeigen, nennt die Arbeitsstättenregel drastische Gegenmaßnahmen wie Luftduschen, Wasserschleier und Hitzeschutzkleidung - auch wenn die praktische Umsetzung im Büro eher unrealistisch erscheint. Habe der Arbeitgeber keine Mittel, die Arbeitsbedingungen erträglicher zu machen, können Beschäftigte einen Ausweichraum verlangen. "Ist auch das nicht möglich, müssen sie freibekommen, denn unzumutbare Arbeitsbedingungen muss kein Arbeitnehmer hinnehmen", betont Sauren.
Aber: Arbeitnehmer sollten mit ihren Chefs sprechen und nicht einfach das Büro verlassen, auch wenn der Schweiß nur so rinnt. "Einfach nach Hause zu gehen stellt eine Verletzung des Arbeitsvertrags dar und kann eine Abmahnung oder Kündigung zur Folge haben."