Leverkusen Heute entscheidet das Gericht - Fakten zum A 1-Prozess

Leverkusen · Heute wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Leverkusener Rheinbrücke verkünden. Der Richterspruch wird gegen 10 Uhr erwartet. Hier noch einmal die wichtigsten Fakten zum Prozess.

Wer hat geklagt?

Der 9. Senat musste sich mit mehrere Klagen von Bürgern und Umweltinitiativen gegen die Pläne für einen Neubau der A1-Brücke auseinandersetzen.

Rheinbrücke Leverkusen: Lkw-Sperre auf der A1
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Das ist die Lkw-Sperre auf der A1

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Foto: Miserius, Uwe

Warum soll die Brücke überhaupt gebaut werden?

Die bestehende, rund 50 Jahre alte Rheinbrücke ist marode und darf nicht mehr mit schweren Fahrzeugen befahren werden. Sperren sorgen dafür, dass das Verbot eingehalten wird. Einst konzipiert für 40.000 Kraftfahrzeuge pro Tag, hat das Bauwerk mit zuletzt über 120.000 Fahrzeugen täglich, darunter 14.000 Lkw, seine Belastungsgrenze erreicht und soll durch einen Neubau ersetzt werden. Daneben sieht der Planfeststellungsbeschluss den achtspurigen Ausbau der bislang sechsspurigen Autobahn vor.

Wie argumentieren die Kläger?

Die Kläger befürchten erhebliche Gefahren für Umwelt und Gesundheit, weil Pfeiler für den Neubau auf dem Gelände der einstigen Deponie "Dhünnaue" errichtet werden sollen. Dort lagern unter anderem giftige Produktionsabfälle von Bayer. Während die Planer davon ausgehen, dass die Risiken einer solchen Öffnung beherrschbar sind, verweisen deren Gegner darauf, dass es noch nicht einmal genaue Kenntnisse über die tatsächliche Zusammensetzung der einstmals größten Giftmülldeponie Europas gebe, die in den neunziger Jahren umfangreich mit einer speziellen Folie abgedichtet wurde und auf deren Oberfläche nun Leverkusens Neulandpark zum Verweilen einlädt.

So funktioniert die Lkw-Sperre
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So funktioniert die Lkw-Sperre

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Foto: Radowski

Spielt die Forderung nach einem langen Tunnel statt einer neuen, größer dimensionierten Brücke vor Gericht ebenfalls eine Rolle?

Nur insofern, als die Kläger geltend machen, die Kölner Bezirksregierung habe es zu Unrecht abgelehnt, die Autobahn 1 zwischen dem Kreuz Leverkusen und der Anschlussstelle Köln-Niehl in einen Tunnel zu verlegen. Eine teilweise unterirdische Führung zumindest im Folgeabschnitt zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen-West und Leverkusen werde durch den Planfeststellungsbeschluss ebenfalls unmöglich gemacht.

Wie stehen die Chancen der Bürgerinitiativen?

Manfred Schröder vom Leverkusener Netzwerk gegen Lärm (NGL) macht sich nur wenig Hoffnungen. Er gaube, "dass das Gericht den Bau durchwinken wird - mit gewissen Auflagen" - hatte er im Laufe des Prozesses gesagt. Zum neunseitigen Feinstaub-Gutachten des SPD-Bundestagsabgeordneten und Mediziners Professor Karl Lauterbach habe, so berichtete ein Beobachter, der Richter kommentiert: "Eine Harvard-Studie allein reicht nicht, um den allgemeinen Stand der Wissenschaft zu ändern."

Was passiert, wenn die Bürgerinitiativen Erfolg haben?

Der Landesbetrieb Straßen NRW rodet in diesen Tagen bereits Bäume entlang der geplanten neuen Giga-Autobahn. Auch Leitungen werden verlegt. Kassiert das Gericht die Baugenehmigung, müssen all diese "genehmigten Vorarbeiten" wieder rückgängig gemacht werden.

(RP)
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