Leverkusen Hund quält Hasen - Besitzer steht daneben

Leverkusen · Ein frei laufender Hund hat in einem Getreidefeld in Hitdorf einen Hasen gequält, indem er dass Tier mehrfach packte und in die Luft warf. Als der Jagdpächter den Besitzer ansprach, wurde dieser pampig.

 Kurt Helge Schmidt in dem Getreidefeld, in dem er den wildernden Hund entdeckte.

Kurt Helge Schmidt in dem Getreidefeld, in dem er den wildernden Hund entdeckte.

Foto: uwe miserius

Kurt Helge Schmidt ist Pächter eines etwa 380 Hektar großen Jagdreviers in Hitdorf. Sein Zuständigkeitsbereich erstreckt sich von der Gemeindegrenze an der A 57 über das Gebiet vor dem Monheimer Pflanzenschutzzentrum bis hinunter zum Rhein.

Schmidt wohnt in seinem Revier — und konnte deshalb jetzt auch zufällig beobachten, wie ein unweit von ihm entfernt wohnender Hitdorfer mit seinem Hund mitten durch ein Getreidefeld streifte.

Der 62-jährige Jäger glaubte, ungewöhnliche Bewegungen zu sehen, holte seinen Feldstecher — und traute seinen Augen nicht. "Der Hund warf immer wieder einen jungen Hasen in die Luft, den er offenbar irgendwo aufgestöbert hatte", berichtet Schmidt: "Und der Besitzer trottete nebenher und griff nicht ein."

Kurt Helge Schmidt machte sich sofort auf den Weg und stellte den Hundebesitzer zur Rede — mit dem "Erfolg", dass der ihn anraunzte, er solle sich gefälligst um seine eigenen Angelegenheiten kümmern. So jedenfalls die Darstellung des Jägers.

Es ist nicht der erste und gewiss nicht der letzte Fall von wildernden Hunden im Stadtgebiet. Erst im vergangenen Monat hatte auf einer Wiese nahe dem Herthateich ein nicht angeleinter Hund, der offensichtlich von der noch gesperrten, aber dennoch fleißig genutzten Balkantrasse kam, ein trächtiges Reh gerissen.

Der Besitzer hatte schnell das Weite gesucht. Erst spätere Passanten informierten den Teichpächter, der bei dem verwundeten und laut klagenden Tier blieb, bis der zuständige Jäger eingetroffen war. Das Ganze unter der Beobachtung diverser Schaulustiger, die von der Balkantrasse heruntergekommen waren, um sich das "Spektakel nicht entgehen zu lassen".

Wird tatsächlich mal ein Hundebesitzer erwischt, der sich nicht an die Regeln hält, ist dessen einzige Reaktion meist Beschimpfung.

Dabei ist die Rechtslage ziemlich eindeutig: Grundsätzlich darf der Jäger sogar auf einen freilaufenden Hund schießen — so steht es in allen deutschen Jagdschutzgesetzen. Und zwar dann, wenn dies zur so genannten Gefahrenabwehr notwendig ist. Durch diese Gefahrenabwehr soll das Wild vor Störungen geschützt werden. Als Störung gilt es, wenn der Hund tatsächlich Jagd auf ein Tier macht — auch ein stöbernder Hund ist eine Störung, wenn er zum Beispiel Vögel oder junge Wildtiere aufscheucht. Wie Hasen.

Rechtsexperten raten deshalb: Um das eigene Tier nicht in Gefahr zu bringen, sollten Hundebesitzer mit dem Hund auf Wegen bleiben. Reagiert der Vierbeiner grundsätzlich schlecht auf Rufen oder Pfeifen, sollte er innerhalb des Waldes nicht von der Leine gelassen werden.

Wenn Kurt Helge Schmidt Hundebesitzer anspricht, lässt er die Waffe immer im Auto, "damit es hinterher nicht heißt, ich hätte jemanden bedroht". Oft reiche ein deutliches Wort. Im aktuellen Fall erwägt er jedoch, Strafanzeige wegen Tierquälerei zu stellen.

(RP)
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