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Leverkusen Illegales Autorennen: Polizei fasst zweiten Täter

Leverkusen · Einen Tag, nachdem ein Radfahrer bei einem illegalen Autorennen schwer verletzt wurde, stehen die Schuldigen fest. Die Polizei nahm dem Flüchtigen den Führerschein ab.

 Das Verkehrsunfall-Team der Polizei ermittelte nach dem Unfall.

Das Verkehrsunfall-Team der Polizei ermittelte nach dem Unfall.

Foto: Schütz

Die erste gute Nachricht vorweg: Der Fußgänger, der am Mittwoch bei einem illegalen Autorennen in Alkenrath als Unbeteiligter von einem Auto erfasst und schwer verletzt wurde, als er sein Fahrrad bei Grün über die Straße schieben wollte, schwebt nicht in Lebensgefahr. Dies teilte eine Sprecherin der Polizei gestern auf Anfrage mit.

Gleichzeitig meldeten die Beamten einen Fahndungserfolg: Umfangreiche Ermittlungen und Zeugenaussagen hätten bereits gegen 20 Uhr am Tattag dazu geführt, dass der geflüchtete Fahrer eines Audi gefasst werden konnte. Dem 24-jährigen Leverkusener wurde eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt.

"Die Ermittlungen zur genauen Unfallursache dauern noch an", betont die Polizei. Aktuell seien Spezialisten aus den eigenen Reihen in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft dabei, die zahlreichen Zeugen des Vorfalls zu befragen.

Was bewegt zwei junge Menschen, gegen 17 Uhr am helllichten Tag wie die Wahnsinnigen durch die Stadt zu rasen, dabei Autos und einen Bus vor einer roten Ampel rechts zu überholen und Menschenleben zu gefährden?

Marcus Hegner ist Diplom-Psychologe und hatte in seiner Kölner Praxis schon mit Fällen zu tun, bei denen es um illegale Autorennen ging. Der Kick, immer neue Sensationen zu erleben, spiele sicherlich eine Rolle, sagt er - aber auch Nachahmungs-Phänomene, wie etwa nach spektakulären Action-Kinofilmen wie "Fast & Furious" seien nicht zu unterschätzen. Hegner weiß: "Solche Leute tatsächlich zu erreichen und zu therapieren, funktioniert nur, wenn sie eine gewisse Bereitschaft erkennen lassen, ihr Tun zu reflektieren und zu erkennen, was sie damit anrichten."

Wer das nicht erkennt, dem droht die volle Härte des Gesetzes, wie der Leverkusener Rechtsanwalt Helmut Hartung bestätigt. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht weist im Gespräch mit unserer Zeitung darauf hin, dass je nach Schädigung des Opfers bis hin zu fahrlässiger Tötung geurteilt werden kann: "Ein Kavaliersdelikt", sagt er, "ist so ein Autorennen nie."

(RP)
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