Leverkusen Immer mehr Fahndungen bei Banken

Leverkusen · Ob nach EC-Kartenbetrug, illegalen Kontobewegungen oder Skimming: Die Zahl der Auskunftsersuchen, die durch Polizei, Staatsanwaltschaften oder Finanzbehörden an Banken und Sparkassen gestellt werden, nimmt zu. Dies bestätigten auf Anfrage Vertreter der Sparkasse Leverkusen und der Volksbank Rhein-Wupper.

Die polizeilichen Anfragen nach Fotos aus Überwachungskameras, etwa nach EC-Kartenbetrug an Geldautomaten, liegen bei der Volksbank Rhein-Wupperbei etwa fünf Ersuchen pro Jahr.

Die polizeilichen Anfragen nach Fotos aus Überwachungskameras, etwa nach EC-Kartenbetrug an Geldautomaten, liegen bei der Volksbank Rhein-Wupperbei etwa fünf Ersuchen pro Jahr.

Foto: Polizei

"Wir haben inzwischen 200 solcher Fälle pro Jahr", berichtet Sparkassensprecher Benjamin Rörig. Sein Unternehmen registriert eine "deutlich steigende Tendenz". Diese "immer häufigeren Anfragen" von Ermittlungsbehörden bestätigt auch der Vorstand der Volksbank Rhein-Wupper, Hans-Jörg Schaefer, und spricht für sein Haus von zwei bis drei Auskunftsersuchen pro Monat. Die polizeilichen Anfragen nach Fotos aus Überwachungskameras der Geldinstitute, etwa nach EC-Kartenbetrug an Geldautomaten, liegen bei der Volksbank bei etwa fünf Ersuchen pro Jahr, sagt Schaefer weiter.

Die Behördenanfragen zu Kontodaten werden von den Geldinstituten allerdings nur beantwortet, wenn strenge Regeln erfüllt werden. Dazu gehört auch ein richterlicher Beschluss.

Bei Auskunftsersuchen fragen die Fahnder beispielsweise nach Kontobewegungen der Firma XY in den Jahren 2005 bis 2010 oder nach speziellen Überweisungen, um Geldströme aufzudecken. "Um solche Kontodaten aufzuarbeiten, muss ich einen Mitarbeiter aus der Revision oft einen halben Tag abstellen", berichtet Schaefer. Volksbank und Sparkasse lassen sich intensive Recherchen in Kundenkonten inzwischen von der ermittelnden Behörde bezahlen, denn die Beantwortung solcher Anfragen sei personalintensiv, betonen die Vertreter von Sparkasse und Volksbank.

Grundlage für die Berechnung ist das "Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz", das detailliert für die verschiedenen Branchen die Kostenerstattung regelt. Mediziner dürfen dabei nach anderen Regeln abrechnen als Telefonfirmen, die etwa 90 Euro für eine Handy-Standortbestimmung berechnen können.

"Ein Geschäftsmodell sind die Bearbeitungen solcher Anfragen für uns nicht", betonte Schaefer, "wir würden auf solche Aufgaben lieber verzichten." Sparkassensprecher Rörig ergänzte: "Wir können mit den gesetzlich möglichen Aufwandsentschädigungen unsere Personal- und Sachkosten nicht decken." Fotos aus Überwachungskameras geben beide Institute kostenlos an die Polizei weiter. Es ist ja auch im Interesse der Banken, wenn etwa EC-Kartenbetrüger geschnappt werden.

Im Bereich des Polizeipräsidiums Köln ist dies allerdings nicht die Regel. Andere Geldinstitute berechnen bis zu 30 Euro für ein Foto aus der Überwachungskamera, wenn die Polizei etwa Skimming-Betrügern auf die Spur kommen will (Bei dem Skimming werden Geldautomaten durch aufgesetzte Tastaturen und Eingabegeräte manipuliert).

(RP)
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