Leverkusen Ingenieur Waldowski bemängelt A1-Verfahren

Leverkusen · Der Leverkusener Ingenieur Lutz von Waldowski kämpft weiter für eine andere Lösung zum A1-/A3-Umbau, als die angedachten.

 Der Umbau von A1 (Stelze) und A3 in Leverkusen lässt dem Leverkusener Ingenieur Lutz von Waldowski keine Ruhe. Im Bild: das Autobahnkreuz Leverkusen, rechts die Müllverbrennungsanlage.

Der Umbau von A1 (Stelze) und A3 in Leverkusen lässt dem Leverkusener Ingenieur Lutz von Waldowski keine Ruhe. Im Bild: das Autobahnkreuz Leverkusen, rechts die Müllverbrennungsanlage.

Foto: Miserius

In einem Schreiben an die Verkehrsminister Dobrindt (Bund) und Groschek (Land) legt er die Begründung zum Einspruch gegen den "Antrag auf Planfeststellung zum Ausbau der BAB A1 von Km 404+714 bis Km 409+264" da, kritisiert aber zunächst: "Zwei Leverkusener Ingenieure mit kontinuierlicher Berufsausübung im Straßenbau und in der Tragwerksplanung von mehr als jeweils 40 Berufsjahren haben Ihnen seit Dezember 2013 bis Januar 2015 vier mit vielen technischen Details versehene Vorschläge zur Gesamtlösung des Autobahnausbaues der A1 und A3 im Stadtgebiet von Leverkusen mit der freundlichen Bitte um Prüfung unterbreitet", heißt es da.

In der Ratssitzung von vergangener Woche Montag "bekennt der mit der Ausarbeitung der Antragsunterlagen betraute Projektleiter öffentlich, dass unsere Vorschläge nicht geprüft wurden - entgegen den öffentlichen mündlichen und schriftlichen Bekundungen leitender Mitarbeiter des Landesbauministeriums in Düsseldorf", moniert von Waldowski und kommt zur Begründung des Einspruchs, den er und weitere Bürger eingereicht haben. Erstens juristische Mängel: Die Splittung des Gesamtvorhabens in "drei zeitversetzte Planfeststellungsverfahren einer komplexen und räumlich eng begrenzten Verkehrsplanung schließt wesentliche Alternativlösungen... völlig aus und verhindert von vornherein eine ergebnisoffene Prüfung aller Möglichkeiten." Und: "Die schriftlich bestätigte Geheimhaltung der etwa zehn Verträge über die zu überbauende größte Giftmülldeponie Europas in unserem Stadtgebiet widerspricht dem Grundsatz, dass Gemeinwohl vor Privatschutz geht, bezogen hier auf die Verursacherhaftung", kritisiert der Leverkusener..

Zweitens verwaltungsrechtliche Mängel: Im Planfeststellungsantrag sei nichts über eine Bund-Länder-Abstimmung, insbesondere nichts über das in der entsprechenden Verwaltungsvorschrift geforderte Kostenmanagement erwähnt. "Der Antrag schweigt über absolute Kosten und Kostenvergleiche der untersuchten und auch verworfenen Varianten und sogar zur Vorzugsvariante, wo doch die Kosten ein wesentliches Auswahlkriterium sind. Keine Auskunft gibt es über allein ca. 180 Mio. Zusatzkosten aus Abbruch und Neubau des Westkreuzes (A1/A59)." Als Verstoß gegen das Verwaltungsrecht sieht von Waldowski auch an, dass Straßen.NRW die beim Umbau der A1 bevorzugte Variante vorzeitig veröffentlicht habe - noch "vor abgeschlossener Faktenprüfung durch die Antragstellerin".

Drittens formale/technische Mängel: Der Antrag enthalte bis auf drei Ausnahmen "keinen einzigen prüfbaren Kostenansatz. Ebenfalls gibt es im Antrag keine einzige Bodenuntersuchung (Bohrprofile, kein vorläufiges Bodengutachten) und das auf einer Giftmülldeponie mit gefährlichen chemischen Ablagerungen in unmittelbarer Nähe von 160.000 Stadtbewohnern", bemängelt der Ingenieur scharf. "Standsicherheit, Gefährdung und Kostenansätze sind nicht prüffähig und der Antrag ist damit nicht genehmigungsfähig." Lutz von Waldowski schließt an: "Was sagt eigentlich der Steuerzahler zu einem solch mangelhaften Verfahrensablauf?"

(RP)
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