Leverkusen Integrationsrat: Warum dürfen Flüchtlinge nicht zur Schule?

Leverkusen · Mit nur einer Wortmeldung und einer Gegenstimme hat der Integrationsrat zugestimmt, dass sich die Stadt um den Bau einer Flüchtlingsunterkunft an der Solinger Straße bemüht. Die endgültige Beschlussfassung folgt am kommenden Montag im Stadtrat. Sozialdezernent Markus Märtens erläutert zuvor die Flüchtlingssituation in Leverkusen. Mahmoud Taghavi (Inter-Lev) bemängelte in seinem Wortbeitrag die fehlende Schulpflicht in der Kommune. Deutsche Sprachkenntnisse seien enorm wichtig, warum nicht schon die Wartezeit bis zum Abschluss des Asylverfahrens zum Unterricht genutzt werde, wollte Taghavi wissen.

Im vorgelegten Bericht heißt es wörtlich: Kinder, die jünger als sechs Jahre alt sind, besuchen während ihres Aufenthaltes in einer Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) nicht die Kindertageseinrichtungen in der Kommune. Das Land organisiert eine Kinderbetreuung in der Unterkunft. Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren, die in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes untergebracht sind, besuchen nicht die Schulen der Kommunen am Standort. Laut Schulgesetz NRW setzt die Schulpflicht erst nach Zuweisung in eine Gemeinde ein.

"In einer solchen ZUE gilt die Schulpflicht des Landes NRW noch nicht", verdeutlichte Andreas Deimann vom Kommunalen Integrationszentrum. Das hänge mit dem vorübergehenden Aufenthalt zusammen. Es sei aber durchaus üblich, dass das Land innerhalb der Einrichtung Lerngelegenheiten schaffen werde. Das ändere nichts an der Tatsache, dass die Kinder weder der Schulpflicht in der Kommune unterlägen, noch dort beschult würden. Die gleiche Regelung gelte für Kita-Besuche, da es sich bei einer ZUE im pädagogischen Zusammenhang um nichtkommunales Gebiet handele.

(kno)
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