Leverkusen Junge Frau beleidigt und mit Tod bedroht?

Leverkusen · Wodka-Rausch - Angeklagter konnte sich nicht erinnern. Verfahren gegen Geldbuße eingestellt.

Weil er eine junge Frau beleidigt und mit dem Tode bedroht haben soll, ist ein Mann vom Amtsgericht Opladen nun zu einer Geldbuße verurteilt worden. Er muss einen niedrigen dreistelligen Betrag an die Suchthilfe zahlen. Die 19-Jährige war am 25. Dezember 2016 Opfer der Launen des Mannes geworden.

Der Angeklagte konnte sich an nichts erinnern. Gemeinsam mit seiner Freundin soll er bereits zu Hause rund eine halbe Flasche Wodka getrunken haben. Dann machte er sich auf in die Stadt. In der Bahnhofsstraße, in der Fußgängerzone Opladen, stieß er auf eine Gruppe junger Erwachsener. Zu dieser Gruppe gehörte das spätere Opfer.

Die junge Frau sagte aus, der Mann habe sich wortlos zu ihnen gesetzt und auf einem Pizzakarton eine Tüte Marihuana abgelegt. Daraus habe er sich dann einen Joint drehen wollen. "Wir haben ihm dann gesagt, er solle bitte gehen - darauf hat er aber nicht reagiert", berichtete die 19-Jährige.

Daraufhin sei sie deutlich geworden, Freunde riefen die Polizei. Dann sei der Mann verschwunden. Wenig später sei es allerdings zu einem zweiten Treffen gekommen. Diesmal sei die Situation eskaliert: Der Mann beleidigte das Mädchen, habe sie gar mit dem Tode bedroht. "In dem Moment habe ich Angst gefühlt - und Wut", sagte die junge Frau. Sie selbst habe an diesem Abend nur zwei Bier getrunken, schätze sich also als absolut zurechnungsfähig ein. Im Nachgang hätten Freunde ihr erzählt, der Mann habe sie zudem berührt. Das aber könne sie so nicht bestätigen. Daran könne sie sich nicht erinnern.

Dass die Frau auch nicht sicher sagen konnte, ob sie sie selbst provozierend gehandelt habe, rief die Verteidigung auf den Plan. Sie verwies auf weitere Unstimmigkeiten: So hatte der damalige Polizeibericht die Sachlage teilweise anders beschrieben. Demnach ist es bereits während des ersten Treffens des Angeklagten mit er Gruppe zu den Beleidigungen gekommen. Dem durch die Beamten ausgesprochenen Platzverweis sei der Beschuldigte dann nur kurzzeitig nachgekommen - ehe es dann wieder zur Konfrontation kam. Einer Freundin des Opfers war es im Zuge ihrer Vernehmung nicht immer möglich, sichere Angaben zu machen. Im Kern aber bestätigte die 20-Jährige das Geschehene. Sie war die letzte Zeugin der Verhandlung. Ob der Mann ihre Freundin über die Beleidigung sowie Bedrohung hinaus auch unsittlich angefasst habe, sei ihr nicht bekannt, sagte sie schüchtern.

Schließlich einigten sich Verteidigung, Gericht und Staatsanwaltschaft in einem kurzen Gespräch schnell auf die Einstellung des Verfahrens. Bis Mitte April will nun das Gericht den genauen Betrag, den der Mann an die Suchthilfe zahlen muss, festgelegen.

(brü)
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