Leverkusen Junge Mutter bezieht Kindergeld für tote Tochter

Leverkusen · Geständig und reuig zeigte sich eine junge Mutter vor dem Leverkusener Amtsgericht. Der Frau wurde schwerer Betrug vorgeworfen.

Zum einen hatte sie rund ein Jahr lang Kindergeld für ihre jüngste Tochter bezogen - insgesamt knapp 2800 Euro -, obwohl das Mädchen kurz nach der Geburt gestorben war. Zum anderen hatte die Frau laut Staatsanwaltschaft unter falschem Namen im Internet Geschirr bestellt und zwar schon mit dem Ziel, es überhaupt nicht zu bezahlen.

Letzteres wies die unverheiratete Frau, die noch drei Kinder zwischen drei und sechs Jahren hat, zurück. "Meine Cousine hat das Geschirr bestellt, nicht ich", erklärte das Mitglied einer Leverkusener Großfamilie, die nach eigenen Angaben von Hartz IV lebt. "Ich habe die Pakete nur für sie abgeholt, weil meine Tante es mir gesagt hatte. Ich hatte gar nichts davon."

Den unrechtmäßigen Bezug von Kindergeld gab sie jedoch zu. "Ich war nach dem Tod meiner Tochter so leer und hatte nicht daran gedacht, es zu kündigen", erklärte sie unter Tränen. Noch jetzt falle es ihr schwer, über den Verlust des Mädchens zu sprechen. "Ich muss ja den Alltag bewältigen." Sie wolle das zu viel erhaltene Kindergeld auf jeden Fall zurückzahlen und habe mit dem Amt auch schon eine Ratenzahlung vereinbart. "Ich habe einen Fehler gemacht, den ich wieder gut machen will."

Der Richter hielt der Angeklagten, die bereits 2012 und 2014 vom Leverkusener Amtsgericht wegen Diebstahls verurteilt worden war, zugute, dass sie ihre Taten einräumte, Besserung gelobte und sie schwere Zeiten durchmache. Ein Kind zu verlieren, sei eine schlimme Erfahrung. "Nichtsdestotrotz haben Sie das Kindergeld erst nach dem Tod Ihrer Tochter beantragt. Sie hätten also schon in den Antrag hineinschreiben können, dass Ihre Tochter nicht mehr lebt", sagte er und ermahnte die junge Mutter, es nicht bei Lippenbekenntnissen zu belassen. "Sie sollten das Kindergeld schon allein deshalb zurückzahlen, um nicht das Andenken an Ihre tote Tochter zu trüben."

Dass nicht sie, sondern ihre Cousine das Geschirr bestellt habe, sei immer noch eine Beihilfe zum Betrug. "Sie wussten, dass das unrechtmäßig ist, und haben die Pakete trotzdem abgeholt. Machen Sie künftig bei so etwas nicht mehr mit", forderte der Richter sie auf und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 400 Euro. Das Strafmaß berücksichtige ihre wirtschaftlichen Verhältnisse.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort