Leverkusen Keime: Meldepflicht für Kliniken wird verschärft

Leverkusen · Die Keim-Situation hat sich im Klinikum Leverkusen weiter gebessert. Alle Leverkusener Krankenhäuser können auf ein neues Gesetz hoffen.

 Die internistische Intensivstation ist im Klinikum Leverkusen jetzt wieder freigegeben. Kein weiterer Patient hat sich mit dem Keim angesteckt.

Die internistische Intensivstation ist im Klinikum Leverkusen jetzt wieder freigegeben. Kein weiterer Patient hat sich mit dem Keim angesteckt.

Foto: UM

Der gegen fast alle Antibiotika resistente Keim Acinetobacter baumannii hat sei Ende April den Krisenstab im Klinikum Leverkusen in Atem gehalten. Gestern konnte weitere Entwarnung gegeben werden: Kein neuer Patient hat sich angesteckt, die internistische Intensivstation ist wieder freigegeben. Fast zeitgleich dazu verabschiedete der Bundesrat in Berlin gestern einen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung solcher Antibiotikaresistenzen, der mit einer Handlungsstrategie auch für Krankenhäuser verbunden ist.

Im Klinikum Leverkusen gab es durch die Vorerfahrungen im Jahr 2011 mit dem multiresistenten Keim bereits eine eingespielte Handlungsstrategie, allzumal der Krisenstab aus denselben Personen wie beim ersten Mal bestand. Das neue Gesetz soll u. a. eine verschärfte Meldepflicht bei solchen Keim-Infektionen beinhalten.

Der Leverkusener Amtsarzt Dr. Martin Oehler erklärt die verschärfte Meldepflicht, die mit dem Gesetz auf die Krankenhäuser zukäme: Während bislang nur mit sogenannten MRGN-Keimen infizierte Patienten meldepflichtig seien, müssten künftig auch alle lediglich mit solchen Keimen besiedelten Patienten dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Das sei aber beim Klinikum Leverkusen jetzt auch so schon geschehen, erinnert er.

Auch lobt der Amtsarzt alle drei Leverkusener Krankenhäuser, was ihren Hygienestandard und die entsprechenden Schutzmaßnahmen gegen Keime anbelangt: "Alle Krankenhäuser in Leverkusen sind strukturell in der Hygiene gut aufgestellt", sagt Dr. Oehler. Deshalb sehe er da keinen akuten Nachbessrungsbedarf durch das neue Gesetz. Wohl aber sieht Oehler einen Mehrbedarf an Personal in den Gesundheitsämtern, wenn die Meldepflicht für alle MRGN-Keime ebenso wie für Vogelgrippe und Clostridium difficile, ein häufig auch in Krankenhäusern auftretendes Darmbakterium, eingeführt werde.

Eine Umstellung bringe das neue Gesetz laut Kplus-Sprecherin Cerstin Tschirner für die katholischen Krankenhäuser in Leverkusen nur bei der Meldepflicht mit sich. Bislang würden die infizierten Patienten gemeldet, künftig dann zusätzlich die mit Keimen besiedelten. Tschirner sieht außerhalb der Krankenhäuser eine mögliche Verbesserung, wenn vor allem auch der Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft zurückgefahren und dadurch die Resistenzen vermindert würden: "70 Prozent der Antibiotika, die der Mensch zu sich nimmt, stammen aus der Tierzucht", beklagt Tschirner.

Der Sprecher der Landwirtschaftskammer NRW, Bernhard Rüb, verweist auf einen Wandel im Umgang mit Antibiotika in der Tierzucht. Vor Jahren seien von den Futtermittelherstellern Antibiotika noch als "Leistungsförderer" dem Futter beigemischt worden. Heutzutage werde kontrolliert, wie viel Antibiotika verkauft und verschrieben werden. Es hapere aber noch an einer soliden Datenbasis bei den Erhebungen und eine Bundeseinheitlichkeit.

(RP)
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