Leverkusen/Köln Kripo fordert: Täter schneller verurteilen

Leverkusen/Köln · Rüdiger Thust, der Chef der Kölner Kripo Gewerkschaft, bemängelt zu langwierige Gerichtsverfahren bei Straftaten. "Verbrechen darf sich nicht lohnen", mahnt er.

So viele Straftaten gab es 2014 in Köln und Leverkusen
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Foto: dpa

Der Vorsitzende der Kölner Kripo Gewerkschaft, Rüdiger Thust, fordert eine noch schnellere Verurteilung von Straftätern. Bei der Verleihung der 13. Ehrenkriminalmarke des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) - Bezirksverband Köln - an den pensionierten Oberstaatsanwalt Heiko Manteuffel, hielt Gewerkschaftsvorsitzender Thust jetzt ein flammendes Plädoyer für zügigere Rechtsprechung.

Dabei bat er die Kölner Justiz, "den zur Verfügung stehenden Strafrahmen so auszuschöpfen, dass Straftäter sich zukünftig sehr sorgfältig überlegen, ob es sich lohnt, in Köln und Leverkusen Verbrechen zu begehen".

Eine schnelle Täterermittlung, die auf einer akribischen Ermittlungsarbeit fußt, müsse zwingend ihre Fortsetzung in "abschreckenden Urteilen" und gegebenenfalls in Abschiebemaßnahmen finden, betont der Polizeibeamte.

Einbrecher stehlen Zigaretten in Leverkusen
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Nur so könne Straftätern deutlich gemacht werden, dass sich Verbrechen eben nicht lohnen, argumentiert der Kripo-Gewerkschafter. Um dieses Ziel zu erreichen, sei es jedoch zwingend erforderlich, der Kölner (Kriminal-)Polizei und der Kölner Justiz auch das dafür erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen. Für eine Reduzierung von Justizvollzugsanstalten und die Aussetzung von Abschiebungen fehle dem BDK jegliches Verständnis, betonte Thust.

Als der Kölner Polizeipräsident Wolfgang Albers im März die Kriminalitätsstatistik für 2014 vorstellte, hatte Rüdiger Thust bereits mit Nachdruck gefordert: "Die polizeiliche Präsenz auf der Straße ist für den Bürger wahrnehmbar zur erhöhen. Observationseinheiten und Kriminalkommissariate müssen so verstärkt werden, dass sie in der Lage sind, wieder intensiver zu fahnden und zu ermitteln." Weiter hatte er damals schon formuliert: "Straftäter sind möglichst schnell anzuklagen, ihrer spürbaren Strafe zuzuführen und, wo immer machbar, schnellstmöglich abzuschieben. Nur so kann Straftätern der ,Spaß' an der Straftatenbegehung genommen werden."

Manteuffel dagegen wurde jetzt auf der Feierstunde ausdrücklich für sein erfolgreiches Bemühen gedankt, die Staatsanwaltschaft Köln zu einer leistungsstarken und transparenten Ermittlungsbehörde fortentwickelt und einen engen Schulterschluss zur Kriminalpolizei und dem BDK gepflegt zu haben.

Der regelmäßige fachliche Austausch habe zu einem größeren gegenseitigen Verständnis und zu einer Optimierung der Zusammenarbeit von Kripo und Staatsanwaltschaft geführt, hieß es.

Immer mehr Prozesse an deutschen Gerichte bedeuteten bisher auch meist lange Prozesse. Wie aus Zahlen des Bundesamtes für Justiz und des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, ist die Verfahrensdauer im Vergleich der Bundesländer und der Gerichte enorm unterschiedlich. Zum Beispiel dauerten Zivilsachen in der ersten Instanz an deutschen Landgerichten im Jahr 2008 im Durchschnitt mehr als acht Monate.

Bei Strafverfahren waren es vier Monate an Amtsgerichten und mehr als sechs Monate in der Ersten Instanz an Landgerichten. An Verwaltungsgerichten betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer mehr als zwölf Monate. Das Schlusslicht bildete Brandenburg mit 32 Monaten, am schnellsten war Rheinland-Pfalz mit etwas mehr als fünf Monaten.

(RP)
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