Leverkusen Lärmschutz: Schoofs erwägt Verfassungsklage

Leverkusen · Die Leverkusener Wählervereinigung Bürgerliste prüft zurzeit, ob sie gegen das Planfeststellungsverfahren zur Opladener Gütergleisverlegung vor Gericht ziehen wird. Dies teilte der Vorsitzende der Stadtratsfraktion, Erhard Schoofs, jetzt mit.

Allerdings sei die einzige Klagemöglichkeit wohl "nach dem Grundgesetz auf Schutz für Leib und Leben", fügte Schoofs hinzu. Dies hätten ihm Vertreter der Kölner Bezirksregierung am Rande des Erörterungstermins zur Verlegung der Güterzugstrecke erläutert. Die Möglichkeit, Kritik an einem Projekt zu üben oder Änderungen vorzuschlagen, schreiben die Vorschriften zum Planfeststellungsverfahren vor.

Im Erörterungstermin konnten die Privatleute und andere ihre Kritik und Wünsche direkt mit den Planern und Experten der Deutschen Bahn besprechen. Schoofs empfand die Veranstaltung indes als "reine Zeitverschwendung und Verarsche". Der Auftritt der Bahn-Experten dort habe deutlich gemacht, dass "die DB ein Staat im Staate ist, weil für sie eigene Gesetze und Sonderregelungen gelten, die diese Art von Bürgerbeteiligung zur Farce machen".

Explizit nennt Schofs den Schienenbonus, der bekanntlich 2015 abgeschafft werden soll. "Dies gilt aber nur für absolute Neubaustrecken", führt er aus: "Sobald wie in unserem Fall ein Projekt irgendwann schon einmal angedacht war, gilt es als alt." Außerdem solle der Lärmschutz an der Bahnstrecke aus Kostengründen nur passiv erfolgen (Doppelfenster etc.). Neue aktive Methoden wie etwa 50 Zentimeter hohe Lärmschutzwändchen direkt am Gleis, die den Schall zu zwei Dritteln schlucken, seien zwar toll, aber vom Eisenbahn-Bundesamt noch nicht zugelassen.

(RP)
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