Schwerpunkt So Laut Ist Der Sommer Lärmsünder zahlen bis zu 5000 Euro

Leverkusen · Summerjam am Fühlinger See, private Feiern und Gaststättenlärm sind die "Nebengeräusche" des Sommers.

 Volker Winands vom Verein Haus & rund.

Volker Winands vom Verein Haus & rund.

Foto: Ralph Matzerath

Leverkusen/Köln Supersommerwetter - und alle feiern im Freien, machen Musik, die schon laut Wilhelm Busch "von manchen aber als Lärm empfunden wird". Da gibt's an diesem Wochenende viel Reggae beim 30. Summerjan am Fühlinger See. Im Vorjahr ein Ärgernis auch für die Randgebiete von Leverkusen, weil durch die Inversionswetterlage mit der geschlossenen Wolkendecke und der entsprechenden Windrichtung ordentlich Bassgewummer herüber dröhnte. Das soll in diesem Jahr nicht mehr vorkommen, hofft und verspricht Achim Gottlebe vom Kölner Umweltamt.

Es sei ein Gutachter mit einer Messstation die ganze Zeit vor Ort, der darauf achte, dass die Grenzwerte nicht überschritten und im Notfall die Werte gedämmt werden. Das gelte insbesondere auch für die extrem starken Bässe. Für das Wetter könne Köln natürlich nichts, es sei aber im Gegensatz zum Vorjahr keine geschlossene Wolkendecke gemeldet. Und auch der Wind müsste, glaubt man den Vorhersagen, den Schall diesmal von Leverkusen weg in die andere Richtung tragen. Mit der Lärmproblematik sozusagen als "Nebengeräusche des Sommers" muss sich auch Leverkusen befassen. Auf der Homepage der Stadt finden Bürger ihre Ansprechpartner, wenn sie sich über Lärmbelästigungen etwa durch Veranstaltungen oder benachbarte Gaststätten beschweren wollen. Tagsüber schickt das Ordnungsamt seine Leute vor Ort, abends und nachts agiert die Polizei.

Vom Fachbereich Umwelt der Stadt Leverkusen meldet Dirk Terlinden: Mit der Gründung der Koordinierungsstelle für Großveranstaltungen im Dezernat III habe sich die Beschwerdequote in diesem Bereich nahezu auf Null reduziert. Dies liege an der Präventionsvorarbeit mit Fachgutachten, die zur Genehmigung etwa der Bierbörse oder der Weihnachtsmärkte schon Standard seien. Der Bußgeldrahmen richte sich nach den Straf- und Bußgeldvorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes und könne je nach Fallkonstellation bis zu 5000 Euro je Verstoß betragen. Im Regelfall beginne die Bußgeldhöhe bei 250 Euro und steigere sich dann nach Häufigkeit und Art der Verstöße sowie dem möglichen wirtschaftlichen Vorteil durch den Verstoß.

Bei der Polizei verdreifachen sich die Beschwerden über Lärm in den Sommermonaten in Leverkusen, wie André Faßbender mitteilt. In Einzelfällen kassiere die Polizei auch Lautsprecher oder Stereoanlagen ein, wenn sich die Lärmverursacher uneinsichtig zeigten.

(RP)
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