Leverkusen Landstraße: Abbiegen kann teuer werden

Leverkusen · Wer eine Grundstücksausfahrt an einer Landstraße hat, wird oft extra zur Kasse gebeten.

Leverkusen: Landstraße: Abbiegen kann teuer werden
Foto: Miserius, Uwe (umi)

Der Grundstücksbesitzer im westfälischen Gütersloh traute seinen Augen kaum, als er vor einigen Wochen seinen Gebührenbescheid bekam. 2200 sollte er zusätzlich bezahlen, und alles nur weil sein Grundstück eine Zufahrt zur Bundesstraße 55 besitzt.

So wie ihm ging es in den vergangenen Monaten vielen Grundstücksbesitzern im Land. Anlass für den Ärger: Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr seine Ordnung für Sondernutzungsgebühren angepasst (sprich: in weiten Teilen erhöht). Und besonders betroffen sind da immer wieder Hausbesitzer, deren Grundstücksausfahrten auf Land- oder Bundesstraßen führen.

Auch rund um Leverkusen ist dies der Fall, wie ein Sprecher des Landesbetriebes Straßenbau (Straßen. NRW) gestern auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte.

Wer solche Grundstücke besitze, müsse diese Extra-Ausgaben in Kauf nehmen - die Gebührenanpassung sah der Sprecher allerdings nicht so kritisch. Immerhin habe Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu allen anderen Bundesländern seit Jahren am unteren Ende der verlangten Gelder gelegen. Und abgesehen von einigen Härtefällen sei auch die jetzige Erhöhung moderat verlaufen - für manche Besitzer habe sich sogar eine leichte Verringerung ergeben.

Das sieht der Bund der Steuerzahler deutlich kritischer: In seiner Mitgliederzeitschrift empfiehlt er allen, die einen solchen Gebührenbescheid erhalten, ihn von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht prüfen zu lassen. Notfalls könne man den Gebührenbescheid auch vor dem zuständigen Verwaltungsgericht angreifen, heißt es da weiter. Ansatzpunkt könnte Paragraf 6, Abs. 2 der Sondernutzungsgebührenverordnung NRW sein. Dort heißt es, "dass Sondernutzungen, die im öffentlichen Interesse liegen, gebührenfrei sind".

Darüber hinaus rät der Steuerzahlerbund, der Anwalt solle die Bemessungsgrundsätze für die Gebühr prüfen. Denn die könne unter Umständen ermäßigt werden, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Gebührenschuldners aus Billigkeitsgründen geboten ist.

Angesichts der Tatsache, dass die Summen leicht mehrere 1000 Euro betragen können, zweifellos ein wichtiger Hinweis. Doch was ist mit Leuten, die innerhalb der Leverkusener Stadtgrenzen wohnen und Ausfahrten zu einer Landstraße besitzen? Laut Auskunft der Stadtverwaltung auf eine Anfrage unserer Zeitung werden Sondernutzungsgebühren für solche Fälle innerorts nicht erhoben. Straßen.NRW hatte zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen, dies bleibe jeder Kommune vorbehalten. Somit entscheiden oftmals wenige Meter vor und hinter dem Ortsschild darüber, ob jemand viel Geld zusätzlich berappen muss, oder davon verschont bleibt.

(RP)
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