Leverkusen Landwirtschaftskammer: Bayer etikettiert Fungizid nach Vorschrift

Leverkusen · Die Ordnungswidrigkeitsanzeige gegen Bayer ist offenbar vom Tisch: "Die Prüfung der Landwirtschaftskammer hat ergeben: Wir haben vorschriftsmäßig etikettiert", sagte jetzt ein Sprecher von Bayers Agrarsparte CropScience auf Anfrage unserer Redaktion. Vorausgegangen war im Oktober jene Anzeige von Menschenrechtsorganisationen bei der Landwirtschaftskammer NRW in Bonn, die Bayer vorgeworfen haben, Pestizide in Indien nicht ausreichend gekennzeichnet zu haben. Auf den Etiketten des Fungizids "Nativo 75 WG" fehle die Warnung an Schwangere, dass die Chemikalie dem ungeborenen Kind schaden könne, hieß es. In Europa verkaufe Bayer das Mittel mit dem Hinweis "kann möglicherweise das ungeborene Leben schädigen".

 CropScience will nach eigenen Angaben helfen, eine leistungsfähige Landwirtschaft zu stärken, um die Ernährungsprobleme der Weltbevölkerung zu mildern. Bis 2050 soll die laut UN auf neun Milliarden Menschen anwachsen.

CropScience will nach eigenen Angaben helfen, eine leistungsfähige Landwirtschaft zu stärken, um die Ernährungsprobleme der Weltbevölkerung zu mildern. Bis 2050 soll die laut UN auf neun Milliarden Menschen anwachsen.

Foto: Bayer

Der Vorwurf der Menschenrechtler: Der Konzern setzt doppelte Standards an. Bayer bleibt bei der Aussage von Oktober: Wie überall, wo Bayer tätig sei, halte man sich an alle nationalen regulatorischen Vorgaben eines Landes. So eben auch in Indien.

Dort herrsche im Übrigen eine strenge nationale Gesetzgebung für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Eben auch für das Fungizid "Nativo 75 WG". Der Landwirtschaftskammer habe man alle erforderlichen Unterlagen zur Prüfung übergeben - von dem, was in Dormagen an Ware rausgeht bis hin zu den Etiketten, die in Indien auf die Produkte kommen.

Die Kritik der Menschenrechtler richtet sich nun gegen die Kammer, der sie vorwerfen, den Fall zwar nach deutschem Pflanzenschutzrecht geprüft, aber die internationalen Vorschriften der Welternährungsorganisation FAO außer Acht gelassen zu haben.

(LH)
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