Leverkusen Laterne 4 fehlt: Und wieso die Stadt 50 Plakate zwangsweise entfernt

Leverkusen · Für Wahlwerbung gelten strenge Regeln. Die Stadt stieß auf viele Verstöße und beauftragte eine Privatfirma mit dem Abschneiden der Plakate.

 Auf "3" folgt keine "4": Die Laternen sind die Stützen der Parteienwerbung, wenn eine fehlt, wie in der Gartenstraße, kann dies ungeahnte Folgen haben.

Auf "3" folgt keine "4": Die Laternen sind die Stützen der Parteienwerbung, wenn eine fehlt, wie in der Gartenstraße, kann dies ungeahnte Folgen haben.

Foto: Schütz, Ulrich (us)

Dass auf der Gartenstraße die Straßenlaterne 4 fehlt, wird Anwohner oder Autofahrer kaum stören. Bezirksvorsteher Rainer Schiefer allerdings hat so sein Problem mit der Fehlstelle: Für Mast 4 genehmigte die Stadt das Aufhängen der Schiefer-Wahlwerbung. Der Opladener Politiker löste die Lage auf rheinische Art und klemmte sein Porträt an Laterne fünf - und bekam jetzt prompt Ärger mit der SPD, der diese Laterne zugewiesen ist. "Wir können doch gemeinsam die Laterne nutzen", meint der Bezirksvorsteher, "wir tun uns ja nichts".

 Rheindorf: nächtliche Attacke auf CDU-Großplakat an der Elbestraße.

Rheindorf: nächtliche Attacke auf CDU-Großplakat an der Elbestraße.

Foto: Schütz

So einfach ist die Situation in Leverkusen nicht. Werbung, auch der Parteien, ist streng nach der Leverkusener "Richtlinie zum Anbringen von Werbeplakaten und Aufstellen von Dreiecksständern" (Stand: August 2011) geregelt. Auf Beschluss des Stadtrates gibt es nur 1300 zugelassene Werbestandorte (davon 900 für Parteienwerbung), die von der Stadt fein säuberlich festgelegt, geprüft und kontrolliert werden.

 Quettingen: beschmiertes SPD-Plakat.

Quettingen: beschmiertes SPD-Plakat.

Foto: Schütz, Ulrich (us)

Es geht darum, dass die Stadt beispielsweise nicht mit den "gefürchteten" gelben Dreiecksständern der Bürgerliste (gab es schon) zugestellt wird. Vor allem aber dient die Regelung der Verkehrssicherheit und der gerechten Aufteilung der Standorte unter den Wahlteilnehmern (Berechnung nach d'Hondt). Plakatkombinationen, etwa von SPD und Pro NRW an einer Laterne (Busbahnhof Opladen), sollten damit ausgeschlossen sein. In den letzten Tagen hat der städtische Kontrolleur 50 regelwidrig gehangene Wahlplakate entdeckt: "Wir haben eine Privatfirma mit dem Entfernen der Parteiplakate beauftragt", berichtete eine Stadtsprecherin.

 Opladen: zerstörtes Grünen-Plakat.

Opladen: zerstörtes Grünen-Plakat.

Foto: Schütz, Ulrich (us)

Die Werbe-Richtlinie verbietet:

- Aussagen, die Menschen verächtlich machen oder herabwürdigen, zudem frauenfeindliche und sexistische Darstellungen (Zweifelsfälle werden der Frauenbeauftragten vorgelegt).

Verboten sind auch:

- Plakate an Ampeln, Verkehrszeichenpfosten, "Blitzen".

Einzuhalten sind:

- Mindestabstand von zehn Metern vor Kreuzungen, Überwegen, Buswartehäuschen, Stadtinfos.

- Mindesthöhen für Plakate (Unterkante): über Gehwegen zwei Meter, über Radwegen: 2,20 Meter, über Straßen: 4,50 Meter.

Verboten ist natürlich das Beschädigen von Werbung. Schmierereien gibt es oft, die Rheindorfer CDU traf es zu Beginn der Plakatierungen. Beliebt ist das Aufmalen von Hitler-Bärtchen oder das Aufsprayen von Parolen. Beschädigt werden derzeit oft die Plakate der rechtspopulistischen Pro NRW, durch Zusammenschieben ihrer Plakate entstehen teils ganz andere Aussagen.

(RP)
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