Verdi hat Erfolg Gericht verbietet Ladenöffnung am Sonntag in Leverkusen

Leverkusen · Im Eilverfahren erklärt das Verwaltungsgericht Köln die städtische Erlaubnis zur Ladenöffnung am Sonntag für unwirksam. Geklagt hatte die Gewerschaft Verdi.

 Öffnet die Wiesdorfer City sonntags die Tore, kommen die Kundenmassen auch aus dem Umland. Der Termin am Sonntag fällt aus. (Archiv)

Öffnet die Wiesdorfer City sonntags die Tore, kommen die Kundenmassen auch aus dem Umland. Der Termin am Sonntag fällt aus. (Archiv)

Foto: Miserius, Uwe

Im Eilverfahren erklärt das Verwaltungsgericht Köln die städtische Erlaubnis zur Ladenöffnung am Sonntag für unwirksam. Geklagt hatte die Gewerkschaft Verdi.

Hochgradig ärgerlich ist für Frank Schönberger von der Werbegemeinschaft City die Klage der Dienstleistungsgesellschaft Verdi vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen den am 29. April geplanten verkaufsoffenen Sonntag, der in Verbindung mit dem Frühlingsfest und dem Kunsterlebnis LiveArt stattfinden soll.

"Wir haben es in Wiesdorf endlich geschafft, Feste und Sonntage so zusammenzubringen, wie es sich gesetzlich gehört, und dann kommt das auf den letzten Metern", moniert Schönberger. "Für den Einzelhandel ist das, was die Gewerkschaft da zum reinen Selbstzweck macht, hochgradig schädlich", hatte er noch vor der Verkündung des Gerichtsentscheids gesagt. Kurz nach 17 Uhr trat am Mittwoch dann "die Vollkatastrophe" (Sonja Thomä, Rathaus-Galerie-Management) ein: Das Gericht hat den Kaufsonntag in der City verboten.

"Die Shops hatten Vorlaufkosten für Sonderaktionen, und auch wir als Center haben einen fünfstelligen Betrag für Werbung bereits ausgegeben. Auf den Kosten bleiben wir sitzen. Das ist mehr als ärgerlich", sagt Sonja Thomä. Die Personalplanung der Geschäfte gerate durcheinander, "und möglicherweise stehen maßlos enttäuschte Kunden am Sonntag vor verschlossenen Türen, weil die Nachricht nicht bis zu ihnen durchgedrungen ist".

Frank Schönberger sieht noch einen umfassenderen Schaden: Verkaufsoffene Sonntage, sagt er, seien für den stationären Einzelhandel zur Behauptung gegen das Internet "existenziell wichtig". Der Ertrag sei an solchen Sonntagen erfahrungsgemäß höher als an normalen Tagen, weil eben in anderen Städten die Geschäfte zu seien. Generell werde an den vier verkaufsoffenen Sonntagen ein großer Anteil am Jahresertrag erwirtschaftet.

Und wenn dies nun weggenommen wird, verschaffe Verdi a) dem stationären Handel einen wirtschaftlichen Schaden und b) dem Internet " einen deutlichen Vorteil. Das ist mutwillig und destruktiv." Und was die Mitarbeiter in den Geschäften angehe: "Sie bekommen 100 Prozent Freizeitausgleich für ihren Einsatz oder 100 Prozent Geld, da richtet sich mancher von ihnen ganz bewusst drauf ein."

LiveArt und Frühlingsfest jedenfalls erfüllten exakt die Anforderungen an derlei Feste in Verbindung mit einem verkaufsoffenen Sonntag. Die Stadt, die bereits Umleitungen und Parkempfehlungen für den erfahrungsgemäß stets bestens besuchten City-Kaufsonntag herausgab, hat am Dienstag als Reaktion auf den Eil-Antrag von Verdi ihre Stellungnahme zum verkaufsoffenen Sonntag beim Kölner Gericht eingereicht. Unumstößlich bleibt: "Frühlingsfest und 4. LiveArt finden statt", betont Schönberger

Das Gericht prüfte, ob die öffentliche Wirkung des Festes gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund steht. Das war aus den Stadt-Unterlagen nicht zu erkennen. Die Stadt hätte eine genaue Prognose zu Besucherströmen machen müssen statt nur die 30.000 erwarteten Besucher zu nennen. LiveArt hätte laut Akte ein überwiegendes Gewicht für die Gesamtveranstaltung haben müssen. Die Stadt prüft eine Beschwerde.

(lh/woa)
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