Sexueller Übergriff Liebelei oder Missbrauch im Rettungswagen?

Leverkusen/Köln · Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen zwei Rettungssanitäter der Berufsfeuerwehr Leverkusen: Einer der Männer soll in einem Rettungswagen gegenüber einer jungen Frau sexuell übergriffig geworden sein, während der Kollege am Steuer saß. Beide Feuerwehrleute wurden von der Stadt Leverkusen vom Dienst freigestellt.

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln im Gespräch mit unserer Redaktion berichtet, "liegt der Anfangsverdacht eines sexuellen Übergriffs auf eine junge Frau vor". Die 25 und 27 Jahre alten Sanitäter und zwei junge Frauen Anfang 20 hatten sich offenbar am Freitagabend am Rande der Opladener Bierbörse kennengelernt, hieß es bei der Staatsanwaltschaft.

Nach Recherchen unserer Redaktion soll dies passiert sein: Die Frauen und die Feuerwehrleute tauschten auf der Bierbörse ihre Handynummern aus. Als die Feuerwehrleute mit ihrem Rettungswagen an dem Festplatzgelände waren, stiegen die beiden Frauen wohl freiwillig zu. Gemeinsam ging es im Feuerwehrwagen nach Köln. In der Domstadt soll es dann für das Rettungswagenteam einen Einsatz gegeben haben: eine Frau mit einer Handverletzung.

Bevor sie die Verletzte abholten, luden die Rettungssanitäter ihre neuen Bekanntschaften aus und fuhren zum unerwarteten Einsatz. Als sie sahen, dass die Verletzung wohl nicht so schwer war, wie angenommen, setzten sie die Patientin auf den Beifahrersitz, sammelten die "Freundinnen" wieder ein und fuhren dann zum Krankenhaus. Danach soll die Fahrt in Richtung Auenweg gegangen sein.

Dort soll es zu dem sexuellen Übergriff seitens eines Sanitäters auf eine der Frauen gekommen sein. Die andere Frau hat währenddessen offenbar als Beifahrerin neben dem anderen Rettungssanitäter gesessen. Die Frauen fuhren danach in ein Krankenhaus, von wo aus die Polizei informiert wurde.

Ob es zu einer Anklage kommt, sei noch offen, sagte der Sprecher der Staatsanwalt Köln. Die Ermittlungen laufen noch.

Eine Sprecherin der Stadt Leverkusen bestätigte, dass die beiden Sanitäter "bis auf Weiteres vom Dienst freigestellt worden sind". Derzeit würden dienstrechtliche Schritte geprüft.
Und die könnten empfindliche Folgen für die beiden Feuerwehrleute haben, wie der Kölner Beamtenrechtler Dr. Christian Karaus erläutert. "Der Dienstherr kann in einem solchen Fall im Rahmen eines Disziplinarverfahrens beispielsweise Degradierungen bzw. Einstufung in eine niedrigere Besoldungsgruppe beschließen", sagte der Rechtsexperte am Mittwoch auf Anfrage.

Sollte der Dienstherr sein Ansehen als besonders geschädigt werten, könne vor dem Verwaltungsgericht Anklage erhoben werden. Dann sei sogar Entlassung denkbar. Fest stehe in jedem Fall: "Der Vorfall ist ganz sicher kein Kavaliersdelikt."

(vpa)
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