Wert von rund 500.000 Euro Bewährungsstrafe für gescheiterten Kunstdiebstahl

Leverkusen · Es wäre ein spektakulärer Kunstdiebstahl geworden - wenn er geklappt hätte. Diebe wollten 2014 den Nachlass eines Leverkusener Kunstsammlers stehlen. Doch Nachbarn verhinderten den Coup.

Ein über Leverkusen hinaus bekannter Kunstsammler aus Schlebusch starb im Februar 2014. Keine zwei Wochen nach seinem Tod brachen Unbekannte in sein Haus ein, stellten Bilder und Teppiche im Wert von geschätzt 500.000 Euro zusammen und suchten sich Helfershelfer zum Abtransport. Bereits 2017 waren deswegen zwei Männer aus Bochum zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, die vor dem Haus des Toten von der Polizei festgenommen worden sind. Aufmerksame Nachbarn hatten diese informiert - zu dem Diebstahl kam es nicht. Die Männer hatten beteuert, nur für den Transport zuständig zu sein.

Gestern standen zwei weitere Angeklagte vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Leverkusen: Die ehemalige Haushälterin des Toten und ein Mann aus Herne, der verdächtigt wurde, Kopf der verhinderten Diebe zu sein. Die Haushälterin, eine Frau mittleren Alters ohne Vorstrafen, soll Tippgeberin gewesen sein. Sie beteuerte ihre Unschuld und gab zu Protokoll, dass der Kunstsammler in eingeweihten Kreisen bekannt war. Es hätte keines Tipps bedurft, um auf sein Haus aufmerksam zu werden. Sie sei am Tag nach dem Tod des Mannes ausgezogen und habe noch die Erben gewarnt, das wertvolle Inventar besser zu schützen. Für sie sprach, dass der des versuchten Diebstahls Angeklagte angab, sie nicht zu kennen.

Als Zeugen geladen waren zwei Männer, die 2017 wegen versuchten Diebstahls zur Bewährung verurteilt wurden. Nur einer erschien. Er habe den Beklagten und seinen Mittäter erst kurz vor der Tat kennengelernt, mit dem Einbruch nichts zu tun und nicht gewusst, was er transportieren sollte. Er sei arbeitslos gewesen und der Lohn - 2000 bis 3000 Euro - habe ihn gelockt. Wie die Drei und ein weiterer Täter, der beim Transport helfen sollte, zusammenkamen und wer in die Wohnung eingebrochen und die Vorauswahl getroffen hat, ließ sich nicht klären. Der vermeintliche Organisator gab sich als angeheuerter Helfer aus - von wem, blieb offen. Ihm hätte man 20.000 Euro in Aussicht gestellt, wenn er Komplizen besorge. Das Gericht entschied zugunsten der Angeklagten: Die Haushälterin wurde freigesprochen, der Mann zu einem Jahr und fünf Monaten zur Bewährung verurteilt.

(ilpl)
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