Leverkusen Leverkusen wird RRX-Zug-Eigentümer

Leverkusen · Die kommunalen Zweckverbände sind Auftraggeber für die Bahnstrecken des NRW-RRX. Damit auch private Bahnfirmen mitbieten können, wollen die Zweckverbände die Züge finanzieren und so das DB-Monopol brechen.

 Modell der Zukunft: Die komfortablen RRX-Bahnen sollen so spurtstark wie Schnellzüge sein. Der Vorteil: Sie können sich in deren Takt einreihen. Verspätungen, die auch durch Zwangspausen (etwa beim Überholen durch Schnellzüge) verursacht werden, sollen minimiert werden.

Modell der Zukunft: Die komfortablen RRX-Bahnen sollen so spurtstark wie Schnellzüge sein. Der Vorteil: Sie können sich in deren Takt einreihen. Verspätungen, die auch durch Zwangspausen (etwa beim Überholen durch Schnellzüge) verursacht werden, sollen minimiert werden.

Foto: rrx

Diskussionen im Leverkusener Finanz- und Rechtsausschuss sind eher eine nüchterne Angelegenheit. Ganz anders beim jetzt vorgelegten Arbeitspapier zur Änderung der Verbandssatzung der Zweckverbände VRS und Nahverkehr Rheinland (ZV NVR). Die Politiker stimmten zu und machen damit die Stadt Leverkusen indirekt zu Miteigentümerin der künftigen RRX-Bahnen. Allein der Kaufpreis für das Zugpaket mit 80 RRX-Fahrzeugen samt Wartung liegt bei rund 900 Millionen Euro.

Der Auslöser Ab 2018 sollen die Bahnen des Rhein-Ruhr-Express (RRX) mit mindestens 800 Plätzen pro Zug auf den Linien RE 1, RE 4 bis RE 6 und auf der Strecke des RE 11 laufen. Der Zugbetrieb wird europaweit ausgeschrieben.

Das Problem Würden die Zweckverbände, zu denen sich die Kommunen (unter anderem Köln, Leverkusen, Monheim, Rheinisch-Bergischer Kreis etc.) zusammengeschlossen haben, die Bahnstrecken in einem Gesamtauftrag vergeben, wäre es mit dem Wettbewerb vorbei. Nur die Deutsche Bahn könnte den Fahrzeugkaufpreis im Milliardenbereich plus Zugbetrieb zu guten Konditionen finanzieren, berichtete Meike Sewert (Abteilung Recht im Nahverkehr Rheinland) im Leverkusener Finanzausschuss. Damit könnte die Bahn als faktischer Monopolist den Zweckverbänden die Preise diktieren.

Die Lösung Nach der Risikoanalyse einiger Alternativen haben sich die kommunalen Zweckverbände entschieden, selbst die Fahrzeuge zu finanzieren und dann den Eisenbahnunternehmen zur Verfügung zu stellen. Der Vorteil: Die Zweckverbände bekommen bei den Banken die sehr niedrigen Zinskonditionen, die grundsätzlich für Kommunen gelten. Städte und Gemeinden gelten als insolvenzsicher, die Bahn im Grunde auch, private, kleinere Bahnbetreiber aber nicht.

Der Haken Die Banken wollen von den Zweckverbänden weitreichende Garantien und Bürgschaften. Bedeutet vereinfacht ausgedrückt: Geraten die Zweckverbände in Zahlungsschwierigkeiten, dann können die Banken die Kommunen direkt haftbar machen. Dies wurde jetzt durch Satzungsänderungen von den Kommunalpolitikern genehmigt.

Der Plan Die Zweckverbände, die die RRX-Leistungen beauftragen, kaufen beim Fahrzeughersteller die RRX-Züge. Die Firma verpflichtet sich auch, die Verfügbarkeit der Bahnen für 30 Jahre zu sichern, einschließlich Wartung. Der eigentliche Betrieb der Linien wird abgetrennt vom Zugkauf ausgeschrieben. Damit wird das Monopol der Deutschen Bahn gebrochen.

Die Vision Die RRX-Züge sollen so spurtstark sein, dass sie sich in die Zugfolge der Schnellzüge einreihen können. Ein Zwangshalt für einen Express entfällt, wie es heute oft vorkommt, damit etwa ein ICE überholen kann. Die Pünktlichkeit soll sich damit steigern lassen.

(RP)
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