Leverkusen Meldegesetz mit noch mehr Bürokratie

Leverkusen · Seit Monatsanfang gilt das neue Meldegesetz. Am ersten Tag blieb das Einwohnermeldeamt geschlossen. Wer sich künftig nicht fristgerecht auch mit der neuen Wohnungsgeberbestätigung anmeldet, riskiert ein hohes Bußgeld.

 Bei laufendem Betrieb und geschlossenen Türen musste gestern die Software für die Einführung des neuen Meldegesetzes im Bürgerbüro der Stadt Leverkusen erprobt werden.

Bei laufendem Betrieb und geschlossenen Türen musste gestern die Software für die Einführung des neuen Meldegesetzes im Bürgerbüro der Stadt Leverkusen erprobt werden.

Foto: Uwe Miserius

Seit Sonntag gilt das neue Meldegesetz: Und deshalb blieb das Einwohnermeldeamt in Leverkusen gestern zunächst mal geschlossen. "Wegen der Software-Umstellung", hieß es dazu aus der Pressestelle der Stadt. Mit der Einführung des neuen Bundesmeldegesetzes seien umfangreiche Änderungen erforderlich, die teilweise erst im Betrieb getestet werden könnten. So wurde gestern die neue Software zunächst getestet.

Eine zusätzliche Stelle wurde bei der Stadtverwaltung im Rahmen des neuen Meldegesetzes eingerichtet. Da gestern das Büro geschlossen war, mussten auch noch keine Bürger wieder abgewiesen werden, weil sie die seit Monatsanfang vorgeschriebene Wohnungsgeberbestätigung nicht dabei hatten. In den kommenden Tagen wird aber mit solchen Fällen durchaus gerechnet, wie Stadtsprecherin Heike Fritsch einräumt.

Denn dieses Papier ist ab sofort Vorschrift - sogar für Haus- oder Wohnungsbesitzer, die sich eine solche Bescheinigung dann selbst ausstellen müssten. Zur Erfüllung derartiger Bürokratie gibt es das Formular übrigens auf der Homepage der Stadt Leverkusen unter www.leverkusen.de zum Herunterladen. Die Vordrucke können auch im Rathaus am Friedrich-Ebert-Platz in Wiesdorf oder in der Verwaltungsnebenstelle am Goetheplatz in Opladen abgeholt werden. Auch für die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes oder bei einer Abmeldung ins Ausland müssen die Leverkusener ab sofort die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Wer es versäumt, riskiert allerdings ein Bußgeld bis zu 1000 Euro.

So sollen Zu- und Wegzüge besser kontrollierbar bleiben und Personen besser auffindbar sein. Doch die damit verbundene Bürokratie für Haus- und Wohnungseigentümer und letztlich auch für die Mieter verspricht durchaus einigen Unmut bei Hausbesitzern und Wohnungseigentümern. Bislang bestand für Vermieter kein Zwang, einen Ein- oder Auszug zu bestätigen. Allerdings gab es diese Pflicht früher schon einmal, wurde aber 2002 abgeschafft. In der Folge konnte sich jede Person in jeder Wohnung anmelden, ohne dass die Behörde prüfen konnte, ob die Person dort tatsächlich wohnt oder wohnen darf. Um Scheinanmeldungen einen Riegel vorzuschieben, wird nun die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt

Gleichzeitig wird die Meldepflicht in Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen abgeschafft und die Hotelmeldepflicht vereinfacht. Hoteliers können die Anmeldung vereinfachen, indem sie mit bereits vorausgefüllten Vordrucken arbeiten. Vieles lässt sich bereits bei der Reservierung, die oft per Mail online gemacht wird, abfragen. Diese Angaben können entsprechend auf dem vorbereiteten Anmeldeschein hinterlegt werden. Das wiederum spart Zeit, wenn der Gast dann tatsächlich eincheckt.

Kplus-Sprecherin Cerstin Tschirner gibt zu, dass in den katholischen Krankenhäusern in Leverkusen auch vorher schon keine Anmeldungen von Patienten verlangt worden seien. Nach dem neuen Meldegesetz müssten nur Patienten angemeldet werden, die in Deutschland nicht gemeldet seien und einen Aufenthalt im Krankenhaus hätten, der mehr als drei Monate betrage: "Das kommt aber kaum vor," weiß Tschirner. Und die ausländischen Kinder, die über das Friedensdorf Oberhausen für längere Krankenahausaufenthalte aufgenommen würden, seien in Oberhausen gemeldet.

Noch komplizierter wird es in Sachen Datenschutz. Denn mit dem neuen Meldegesetz wurde der sogenannte bedingte Sperrvermerk für alle diejenigen Bürger eingeführt, die in einer Justizvollzuganstalt, in Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber, in Krankenhäusern, Einrichtungen der Heimerziehung, Suchterkrankungen oder zum Schutz vor häuslicher Gewalt gemeldet (Frauenhaus) sind. Dieser Personenkreis genießt besonderen Schutz bei Melderegisterauskünften.

Aktuell seien 1007 Personen in den Einrichtungen in Leverkusen betroffen, berichtet Stadtsprecherin Fritsch.

(RP)
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