Leverkusen Messerangriff auf Frau - Geldstrafe für den Täter

Leverkusen · Der 23-Jährige hatte seine Ex-Freundin massiv bedroht. Da er bereut und zur Therapie geht, bekam er vor Gericht eine letzte Chance.

Vor dem Amtsgericht im Opladen lief der Prozess.

Vor dem Amtsgericht im Opladen lief der Prozess.

Foto: B. Bussang

Weil ein 23-Jähriger seine damalige Ex-Freundin bei einem Treffen kurz nach der Trennung in seine Wohnung gezogen, sie genötigt und mit einem Messer bedroht hatte, musste er sich nun vor dem Amtsgericht in Opladen verantworten. Recht kleinlaut zeigte er Reue.

Körperverletzung, Bedrohung sowie die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und Nötigung hatten in der Anklage gestanden. Der Vorfall ereignete sich im April des vergangenen Jahres, um 16.30 Uhr. Damals verlangte er die Herausgabe allerlei Dinge, die sich zu dem Zeitpunkt noch im Besitz seiner Freundin befanden. Dann war die Sache schnell eskaliert.

Der damals 22-Jährige machte seine schlechte Phase für diesen Ausbruch verantwotlich, habe er doch nicht nur seine Wohnung, sondern auch noch seine Freundin verloren. Nur wenige Tage nach dem Vorfall habe er sich daher in eine Therapie begeben, die er noch heute einmal in der Woche besuche.

"Seitdem geht es mir auch wirklich besser", sagte der Beschuldigte. Dass er und das damalige Opfer erneut in einer Beziehnug miteinander sind, ist dabei wohl ebenfalls hilfreich. "Und natürlich gibt es auch heute noch hier und da Meinungsverschiedenheiten - aber im normalen Rahmen", erzählte er.

Das Gericht führte dem Mann weiter vor Augen, dass die Situation, in der er das Messer führte, schnell hätte in Schlimmerem enden können: "Es bestand eine unglaublich hohe Eskalierungsgefahr", betonte es.

Der Angeklagte erklärte, es habe ihm in seiner Jugend niemand Grenzen aufgezeigt. So habe er sich Dinge und seinen Willen oftmals durch ein solches Verhalten geholt. Mit jetzt fast 24 Jahre habe er jedoch andere Ziele im Kopf.

Die Staatsanwaltschaft spielte gar mit dem Gedanken, eine Freiheitsstrafe auf Bewährung zu verhängen. An der hinge jedoch eine Therapie, die der Mann ohnehin durchführe. Daher forderte die eine Geldstrafe von insgesamt 1200 Euro. Dem kam das Gericht nach. Für den Angeklagten sei das viel Geld.

(RP)
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