Leverkusen Messertat: Staatsanwalt geht nicht von versuchtem Totschlag aus

Leverkusen · Im Prozess gegen einen 33-jährigen Angeklagten, der wegen einer Messerstecherei im November 2015 am Opladener Busbahnhof des versuchten Totschlags angeklagt ist, erwarten die Beteiligten nun ein Urteil des Kölner Landgerichts. Gestern kam es zu den Plädoyers.

Nach Abschluss der Beweisaufnahme sah die Staatsanwaltschaft von einem versuchten Totschlag ab. Der Beschuldigte habe allerdings den Tod des Geschädigten mit elf Messerstichen billigend in Kauf genommen. Vier tiefe Stiche, alle an verschiedenen Stellen, seien lebensgefährlich gewesen, und ohne schnelle Rettungsmaßnahmen wäre der Geschädigte wohl gestorben. Des Weiteren sei ein Messer zur Notwehr nicht geeignet gewesen. Der Beschuldigte habe seine Lage selbst herbeigeführt, da er den Geschädigten am Opladener Busbahnhof aufsuchte. Deshalb fordert die Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung drei Jahre Haft für den 33-Jährigen.

Gegenteilig plädiert die Verteidigung auf Notwehr und einen Freispruch. Sie begründet, dass der Beschuldigte eine häusliche Gewalt schlichten wollte, keine Vorstrafen habe, kooperativ gewesen sei und auch die Zeugin (Frau des Geschädigten) in ihm falsche Erwartungen geweckt habe. Laut Gerichtsmedizin könnte der lebensgefährliche Stich im Arm auch durch eine Abwehrhaltung entstanden sein. Des Weiteren hätte der Geschädigte ausgesagt, dass, wenn der Beschuldigte ihn im Vorfeld das Messer gezeigt hätte, er ihn "platt gemacht" hätte. Er sei durch Ausdauertraining und Muskelaufbau dem Angeklagten bei Größe und Gewicht weit überlegen gewesen. Zudem kenne er sich mit Kampfsport und Waffen aus und sei polizeibekannt. Die Zeugen hätten bestätigt, dass der Beschuldigte ein eher ruhiger Zeitgenosse sei und nur beim Zeitpunkt des Übergriffes verwirrt wirkte, in Panik war und riesige Angst verspürte.

Auch nach der Tat sei er tief geschockt gewesen, hätte sich ständig bei Passanten entschuldigt und nach einem Krankenwagen und "Es war Notwehr, hoffentlich überlebt er" gerufen. Ein psychologisches Gutachten habe bei ihm eine Form des Narzissums und eine Borderline-Störung festgestellt. Er sei auch alkoholisiert (1,58 Promille) gewesen, THC (wird aus Cannabis gewonnen) wurde ebenfalls in seinem Blut festgestellt.

Der Angeklagte sagte, er bereue die Tat und sei froh, dass der Geschädigte noch lebe und keine bleibenden Schäden habe. Er sei als Kind sexuell misshandelt und von einem Zimmernachbarn im Heim mit einem Kabel fast erwürgt worden. Deshalb sei er wohl ängstlicher als andere und hätte so schnell aus Notwehr gehandelt. Sein Motiv sei eigentlich gewesen, die Frau zu beschützen und ein klärendes Gespräch mit dem Geschädigten zu führen, damit dieser aufhöre, seine Frau zu schlagen. Morgen: Urteil.

(hawk)
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