Leverkusen Mieten: Was sich mit dem Bestellerprinzip ändert

Leverkusen · Seit dem 1. Juni gilt für Immobilienmakler das Bestellerprinzip. André Juffern vom Mieterverein erklärt, was Mieter beachten sollten. Hauseigentümer setzen nach wie vor auf Dienstleistungen von Maklern.

Lange war sie für viele Wohnungssuchende eine Hürde: die Maklercourtage, die anfiel, wenn ein Mietvertrag zustande kam. Seit dem 1. Juni 2015 müssen Mieter sie in den meisten Fällen nicht mehr zahlen, denn es gilt das Bestellerprinzip. Danach muss ein Mieter nur dann eine Maklerprovision bezahlen, wenn er selbst den Makler damit beauftragt hat, für ihn exklusiv eine Wohnung zu suchen. Ansonsten trägt der Wohnungseigentümer die Kosten für den Makler.

Bei Kontaktaufnahme fragen, ob Kosten entstehen

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Kontaktaufnahme, erklärt Rechtsanwalt André Juffern vom Leverkusener Mieterverein: "Wer sich jetzt als Interessent bei einem Makler meldet, sollte sich unbedingt bestätigen lassen, dass die Kontaktaufnahme nach dem 1. Juni geschehen ist." Man könne auch einen Bekannten das Telefonat für alle Fälle mithören lassen. "Außerdem kommt es immer auf das konkrete Mietobjekt an, das heißt, wer sich jetzt bei einem Makler wegen einer Wohnung meldet, ist im Zweifel von den Courtagekosten befreit, auch wenn er vor dem 1. Juni schon einmal wegen einer anderen Wohnung Kontakt mit dem Makler hatte." Bei einem Erstkontakt rät der Rechtsanwalt, ganz offensiv zu fragen: "Entstehen für mich Kosten?". Beantwortet der Makler die Frage mit Ja, sollte man sich zunächst darüber informieren, welche Kosten das bedeuten kann.

Falls Wohnungsvermittler versuchen sollten, die Gebühren auf anderem Wege einzunehmen, zum Beispiel durch überhöhte Abstandszahlungen für Einbauküchen, Bodenbeläge oder ähnliches, brauchen sich Mieter keine großen Sorgen zu machen. "Solche Erklärungen lassen sich nachher anfechten", sagt Juffern.

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Foto: Sparkasse Düsseldorf

Dass es jetzt weniger Mietangebote geben wird, weil Eigentümer die Courtage in der Regel selbst zahlen müssen, glaubt Juffern nicht. "Es ist im Laufe der Zeit viel einfacher geworden, geeignete Mieter zu finden, zum Beispiel über verschiedene Wohnungsbörsen im Internet. Außerdem bieten auch Eigentümervertretungen wie Haus & Grund oder Hausverwaltungen viele Dienste an."

Viele Vermieter wollen weiterhin Maklerdienste

Wie sich die neue Regelung für die Makler-Unternehmen auswirkt, muss sich noch zeigen. Christian Civello, Geschäftsführer bei Akzepta Immobilien in Leverkusen, sieht bislang keine Probleme: "Wir erhalten von privaten und gewerblichen Vermietern unverändert hohe Vermietungsaufträge. Zwar verstärkt das Bestellerprinzip nun die durch den Vermieter zu übernehmenden Vermarktungskosten, jedoch wünschen sich die Vermieter immer noch eine professionelle und sichere Abwicklung bei der Auswahl ihrer neuen Mieter", sagt Civello.

Auch René Huhn, der bei Helmut Müller Immobilien für den Bereich Vermietung zuständig ist, ist sich sicher, dass viele Hauseigentümer, die bereits Kunden sind, bleiben werden. "Wir haben die Einführung des Bestellerprinzips schon Monate vorher vorbereitet und unsere Kunden informiert", sagt Huhn. Vielen Eigentümern sei es nach wie vor wichtig, dass sie ihre Privatspäre beibehalten könnten. "Wie sich die Sache bei den Neukunden entwickelt, muss sich erst zeigen", ergänzt Huhn.

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