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Leverkusen Mordprozess gegen Rheindorfer (82) schnell vertagt

Leverkusen · Der Tatvorwurf lautet Mord. Dennoch kann man bereits nach Verlesen der Anklageschrift durch die Staatsanwältin davon ausgehen, dass der 82-Jährige aus Rheindorf deswegen nicht verurteilt wird. Denn mit der Eröffnung der Hauptverhandlung vor der 5. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts wird seit gestern eine "Antragsschrift im Sicherheitsverfahren" verhandelt.

Das bedeutet: Der Angeklagte wird seine Strafe wohl nicht in einem Gefängnis absitzen, sondern er wird in eine geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen. Somit hat sich das Gericht bereits wenige Minuten nach der Eröffnung des Verfahrens auf den kommenden Montag vertagt. Dann sollen die ersten Zeugen gehört werden.

Der Pflichtverteidiger des in der Ukraine geborenen Angeklagten kündigte zudem eine Aussage seines Mandanten an. Sie wird dann womöglich Auskunft über Hintergründe und Motive der Tat geben, die sich im Juni vergangenen Jahres ereignet hat und vielen ein Rätsel aufgibt. Denn der im Gerichtssaal schmächtig und gebrechlich wirkende Mann soll seiner Frau mit einer Eisenstange mindestens sieben Mal auf den Hinterkopf geschlagen und sie dadurch so schwer verletzt haben, dass sie am Tattag gegen 18 Uhr starb.

Ein Sicherungsverfahren gilt innerhalb des Strafrechts als eine besondere Verfahrensart. Voraussetzung dafür ist, dass ein "normales" Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit nicht durchgeführt werden kann und eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht in Betracht kommt.

In der Anklageverlesung war bereits von Wahnvorstellungen des 82-Jährigen die Rede. Aus diesem Grund muss über die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus befunden werden. Daher ist der Angeklagte derzeit auch nicht in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht, sondern in einer Dürener Klinik.

Ein Wechsel vom Sicherungsverfahren in ein Strafverfahren kann allerdings auch vorkommen, wenn sich nämlich nach Eröffnung des Hauptverfahrens die Schuldfähigkeit des Angeklagten ergibt. Den Ausführungen des psychiatrischen Gutachters kommt in diesem Gerichtsverfahren folglich eine zentrale Bedeutung zu. Der Sachverständige muss zudem feststellen, dass der Täter in einer geschlossenen Anstalt untergebracht werden muss, weil ansonsten eine Gefahr für die Allgemeinheit von ihm ausgeht.

Auch die Angaben des Gutachters werden in der kommenden Woche erwartet, wenn der Prozess am Montag und Mittwoch vor dem Kölner Landgericht fortgesetzt wird.

(sg-)
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