Leverkusen Mordversuch in Kleve: Täter bedrohte schon in Leverkusen

Leverkusen · Ein 38-jähriger Mann soll am Samstagmorgen versucht haben, einen 40-Jährigen aus Kleve mit einem Messer zu töten. Gegen den mutmaßlichen Täter lag in Leverkusen Haftbefehl vor.

Kleve: Polizei-Einsatz nach versuchtem Mord
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Kleve: Polizei-Einsatz nach versuchtem Mord

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Foto: Schulmann

Das Opfer, das einen Stich in den Hals erlitten hatte, konnte durch eine Notoperation gerettet werden und ist außer Lebensgefahr, teilt die Polizei mit. Eine 25-jährige Bekannte des Verletzten brachte die Beamten auf die Spur des Angreifers. Diese trafen ihn daraufhin schlafend in seiner Klever Wohnung an. Gestern wurde Haftbefehl wegen versuchten Mordes - heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen - erlassen. Der Mann bestreitet die Tat.

Der 38-Jährige kasachischer Herkunft ist bereits den Behörden in Leverkusen bekannt. In der Chemiestadt lag ein Haftbefehl wegen Nötigung und Bedrohung gegen ihn vor, der wegen Teilzahlung der verhängten Strafe außer Vollzug gesetzt wurde. Der Mann hatte eine Freundin, die sich von ihm getrennt hatte, massiv gestalkt und bedroht.

Leverkusen: Mordversuch in Kleve: Täter bedrohte schon in Leverkusen
Foto: Guido Schulmann

Dasselbe Verhalten legte er nun auch in Kleve an den Tag. Den Ermittlungen zufolge hatte die 25-Jährige den 38-Jährigen Ende 2015 kennengelernt, sich aber kurz darauf von ihm getrennt. Danach begannen massives Stalking, Nachstellungen und Bedrohungen. Auch Freunde, Mutter und Großmutter wurden bedroht, so dass diese ebenfalls Anzeige erstatteten. Der 38-jährige Arbeitslose drohte ihr und Bekannten Gewalt an, unter anderem Männern, mit denen sie Kontakt hatte, den "Hals durchzuschneiden".

Wie die Mordkommission mitteilt, wurde die Bedrohungslage durch die Polizei in Kleve sehr ernst genommen und alle möglichen Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft wurde regelmäßig über den Sachstand informiert. Um die 25-Jährige, die in einer Spielhalle arbeitet, zu schützen, wurden umfangreiche Schutzmaßnahmen eingeleitet. So sollte sie der Polizei regelmäßig mitteilen, wo sie sich aufhält. Das hatte sie den Beamten zufolge am frühen Samstagmorgen - ihre Schicht endete um 1 Uhr - nicht getan.

(sug)
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