Leverkusen Moschee: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Störer

Leverkusen · Strafanzeige haben die islamischen Gemeinschaften Leverkusen jetzt erneut gegen einen 37-jährigen Leverkusener gestellt, der den Gebetsraum im Klinikum Leverkusen verwüstet und zweimal die Freitagsgebete in der Moschee am Mühlenweg gestört haben soll.

Das berichtet Ismalj Memishi aus dem Integrationsrat. Zweimal sei der Mann in die Freitagsgebete, die wichtigste Gebetsveranstaltung der Moslems, in die Moschee am Mühlenweg gestürmt und habe herumgeschrieen. Beide Male sei die Polizei eingeschaltet worden.

Der Mann habe dann ein schriftliches Hausverbot für die Moschee erteilt bekommen, dem er aber widersprochen habe: "Wir haben jetzt eine einstweilige Verfügung erwirkt und erneut Strafantrag gestellt", sagte Memishi. Außerdem habe es Schmierereien an der Moschee am Mühlenweg gegeben, die aber entfernt worden seien.

"Wir wollen wachsam sein und auch die Nachbarn dazu auffordern", betont der Sprecher von "Unser Leverkusen" im Integrationsrat der Stadt. Es sei in jüngster Zeit zu viel passiert an islamfeindlichen Anschlägen. Leverkusen sei zwar nicht Paris, aber es sei für die muslimische Gemeinschaft ungeheuer wichtig, dass es ein Signal gebe: "Bisher haben weder die Politik und nicht einmal der Rat der Religionen auf die Übegriffe reagiert."

Von dem ersten Übergriff im März hatte unsere Redaktion berichtet: Der muslimische Gebetsraum im Klinikum war verwüstet worden. So waren unter anderem Gebetsteppiche mutwillig beschädigt worden. Die islamischen Gemeinschaften hatten daraufhin die Polizei eingeschaltet. Der Zufall kam zur Hilfe: Der von der Polizei als geistig verwirrt beschriebene Mann hatte nämlich in dem Gebetsraum sein Handy liegenlassen. Er war dann ausgerechnet zur Polizeiwache gegangen, um zu fragen, ob jemand ein verlorenes Mobiltelefon abgegeben habe. Als er sein Handy identifizierte, war er als Täter überführt.

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen den Mann: "Wir prüfen zur Zeit, ob eine Gefährdung von ihm ausgeht", sagte Oberstaatanwalt Ulf Willuhn gestern auf Nachfrage. Eine Hypothese gehe zwar in die Richtung, dass der Tatverdächtige geistig verwirrt sein könne und eher kein politischer Tathintergrund zu vermuten sei. Gefahr könne aber auch von einem Menschen ausgehen, der möglicherweise unter "einem wahnhaften Erleben" leide.

Sollte bei den Vorermittlungen herauskommen, dass der Leverkusener strafrechtlich verantwortlich ist, könne Anklage erhoben werden. Wenn er strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden könne, dann gelte abzuwägen, ob der Mann eine öffentliche Gefahr darstelle und eventuell in einer Einrichtung untergebracht werden müsse, erläuterte Willuhn. Sollte der 37-Jährige die einstweilige Verfügung missachten, könne gegen ihn ein Ordnungsgeld verhängt werden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort