Leverkusen Notarzt-Unfall: Gerichtsverfahren beginnt frühestens im Herbst

Leverkusen · Der Leverkusener Notarzt-Fahrer, der Ende Januar während einer Einsatzfahrt einen 30-Jährigen angefahren und schwer verletzt hat und deshalb angeklagt ist, wird wohl frühestens im September oder Oktober vor Gericht stehen. Bei dem Verfahren gebe es keine besondere Dringlichkeit. Es sei keine Haftsache und auch sonst lägen keine Gründe für eine Beschleunigung vor, teilte das Amtsgerichts Leverkusen auf unsere Nachfrage mit.

 Unfallstelle Berliner Straße, Mathildenhof: Der Notarzt-Fahrer war mit Martinshorn und Blaulicht unterwegs, der Fußgänger hatte Grün.

Unfallstelle Berliner Straße, Mathildenhof: Der Notarzt-Fahrer war mit Martinshorn und Blaulicht unterwegs, der Fußgänger hatte Grün.

Foto: UM (Archiv)

Laut Anklage wird dem Feuerwehrmann, der den Notarzt fuhr, vorgeworfen, am 25. Januar um 21.49 Uhr auf der Berliner Straße einen Verkehrsunfall verursacht und dabei eine fahrlässige Körperverletzung begangen zu haben. Der Fahrer soll mit Martinshorn und Blaulicht unterwegs gewesen sein und in Höhe der Hausnummer 75 bei Rot über die Ampel gefahren sein, über die in diesem Moment der 30-Jährige bei Grün ging. "Der Feuerwehrmann hat leicht abgebremst, weil er dachte, der Mann bleibe stehen", heißt es sinngemäß in der Anklageschrift. Als der 30-Jährige, der unter Betreuung stehe, weiterging, leitete der Fahrer eine Vollbremsung ein, mit der sich aber ein Zusammenstoß nicht mehr verhindern ließ. Der 30-Jährige wurde dabei schwer verletzt und musste auf der Intensivstation behandelt werden.

Die Anklage beschränkt sich allein auf den Vorwurf der Körperverletzung. "Eine Straßenverkehrsgefährdung, die zum Beispiel vorliegt, wenn sich jemand grob verkehrswidrig und rücksichtslos an einem Überweg verhält, ist nicht angeklagt", teilte das Gericht weiter mit.

(sug)
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