Leverkusen Nur Bewährungsstrafe für Messer-Attacke

Leverkusen · Der 29-Jährige, der vor zwei Jahren zwei Profifußballer mit einem Teppichmesser attackiert hat, ist zu einer Bewährungsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Seine Tat wurde als gefährliche Körperverletzung gewertet.

Der Fall wurde vor dem Landgericht in Köln verhandelt.

Der Fall wurde vor dem Landgericht in Köln verhandelt.

Foto: dpa, mb tmk

Richter Bern hob ein Blatt seiner Unterlagen hoch, um dem Angeklagten zu verdeutlichen: "Die Grenze zwischen unserem heutigen Urteil und einem Schuldspruch wegen versuchten Mordes ist dünner als dieses Papier." Der inzwischen 29-jährige Mann, der Ende 2009 zwei Profifußballer mit einem Teppichmesser attackiert hatte, kam mit einer Strafe von zwei Jahren für gefährliche Körperverletzung davon, ausgesetzt auf Bewährung für vier Jahre, wovon bereits drei Monate wegen der langen Verfahrensdauer abgegolten sind.

Der Richter räumte ein, dass man die ausgesprochene Strafe leicht als eine Gnadenentscheidung interpretieren könnte. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer grundsätzlich die Merkmale für einen versuchten Mord als erfüllt angesehen und eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten beantragt. Die Rechtsanwältin des Opfers hielt sogar eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren für angemessen.

Doch die Strafe ist mit zahlreichen Auflagen verbunden. Einmal muss der Täter 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen, was er vor der Urteilsverkündung akzeptiert und damit eine gewisse Einsicht gezeigt hatte. Ferner muss er sich in die Obhut eines Bewährungshelfer begeben und seine psychotherapeutische Behandlung fortsetzen, damit er seine Aggressionen in den Griff bekommt - so wie er es offenbar in den letzten sechs Jahren nach der Tat geschafft hat, wie es strafmildernd in der Urteilsbegründung heißt. Zugleich schärfte der Richter dem 29-Jährigen ein, sich nicht bei jeder Nichtigkeit provozieren zu lassen, damit er nicht rückfällig wird. In der Bewährungszeit könnte es sonst heikel für ihn werden.

Letztlich hatte der Angeklagte aber "sehr, sehr viel Glück" (Richter Bern), dass es jetzt erst zu dem Prozess gekommen sei. Viele Zeugen machten widersprüchliche Aussagen - wenn sie sich überhaupt erinnern konnten. Glück auch, dass er mit dem Messer keine schwerwiegenderen Verletzungen verursacht hatte und die Aussage des Opfers vor Gericht nicht so dramatisch ausfiel wie noch kurz nach der Tat bei der polizeilichen Vernehmung.

Schließlich durfte eine Vorstrafe aus juristischen Gründen nicht berücksichtigt werden, weil der Beschuldigte bei einer ähnlichen Tat noch als Jugendlicher galt. Das Gericht begründete das sehr späte Verfahren mit den "fehlenden Leuten". Immer wieder müssten Verfahren vorgezogen werden, weil Angeklagte in Untersuchungshaft sitzen und diese einen Anspruch auf ein zügiges Verfahren haben. Zwar wurde auch gegen den ehemaligen Unternehmer unmittelbar nach der Tat im November 2009 ein Haftbefehl ausgestellt, doch wurde dieser außer Vollzug gesetzt. Wenn der Mann jetzt, über sechs Jahre nach der Tat und in Freiheit, doch hinter Gitter gelandet wäre, wäre das auch nicht unbedingt begreiflich gewesen.

(sg-)
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